Mit routinemäßig abzuhandelnden Punkten, wie der Jahresrechnung 2016, der Globalkalkulation der Kanalgebühren, der Umstufung eines Teilstücks des oberen Dorfs in Wichsenstein oder der Änderung des Flächennutzungsplans für einige Grundstücke, ebenfalls in Wichsenstein, mussten sich die Gemeinderäte bei ihrer erstmals im Haus des Gastes stattgefunden Gemeinderatssitzung beschäftigen. Künftig sollen die Sitzungen des Marktgemeindrats nicht mehr im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses, sondern immer obersten Stockwerk im Haus des Gastes stattfinden.
Gerade für ältere Leute oder für Menschen mit Gehbehinderung ist der nun neue Sitzungssaal jedoch schwerlich oder gar nicht zu erreichen. Anfänglich der Sitzung fehlten diesmal einige Räte, andere, wie Bernhard Vogel (SPD) und Peter Helldörfer (CSU) kamen erst später hinzu als der öffentliche Teil fast rum war. Eine etwas längere Diskussion gab es nur zur von einigen Bauwerbern ausgelösten Änderung des Flächennutzungsplans in Wichsenstein, da diese Grundstücke im Außenbereich liegen und eigentlich keine Bauplätze sind.
Für Ausnahmen bei den Festsetzungen der Bebauungspläne
Außerdem ging es dabei auch um die Vorgaben in den Bebauungsplänen wie zum Beispiel der Dachneigung oder der Dachform. „Wir werden uns in Zukunft von den strengen Vorgaben der Dachneigung verabschieden müssen“, meinte Jürgen Kränzlein (SPD), der damit jedoch der Kompetenz seiner Ratskollegen im Bauausschuss nicht reinreden wollte. Doch gerade im Gößweinsteiner Baugebiet „Am Büchenstock“ hatte man hier in der Vergangenheit viele Ausnahmen zugelassen. Morschreuths Gemeinderat Benno Beck (CSU) pflichtete Kränzlein bei und Daniela Drummer (FW) meinte das man den Bauwerbern entsprechend dem Zeitgeist entgegen kommen müsse. Kränzlein verwies dann auch auf das attraktive Geschäftshaus der Herrn Poser am Steinernen Herrgott das ein Flachdach hat. „Keiner würde hier auf die Idee kommen und sagen es ist nicht schön“, so Kränzlein. Mit „Herrn Poser“ meinte er übrigens Daniela Drummers Ehemann der das Gesundheitszentrum Gößweinstein betreibt. Wie Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (BMG) meinte, würde er das Ganze gerne aufgreifen und zu einem späteren Zeitpunkt im Vollgremium diskutieren. „Der Mensch der baut will sich wohl fühlen und nur der der sich wohl fühlt, bleibt auch da“, meinte Konrad Schrüfer (FWG) dazu. Auch Schrüfer war dafür die Vorgaben eines Bebauungsplans nicht strikt umzusetzen und Ausnahmen zuzulassen.
Statt Streuobst Wohnhaus
In Wichsenstein will zum Beispiel ein Bauwerber ein Einfamilienwohnhaus mit Carport auf seine Streuobstwiese bauen die im Außenbereich liegt. Zu diesem Grundstück für bereits ein asphaltierter Privatweg und das Grundstück gilt daher bereits als erschlossen. Problem ist allerdings das das Grundstück teilweise als Biotopfläche ausgewiesen ist und im Naturpark liegt. Um auf der Streuobstwiese jedoch trotzdem bauen zu können, ist daher zunächst eine Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans erforderlich um das Grundstück als Bauplatz auszuweisen. Einhellig die Meinung im Rat dazu, das man den Flächennutzungsplan aber nur dann ändert wenn dort dann auch tatsächlich gebaut wird. Einstimmig auch die Meinung der Räte dass man bei der Neuausweisung eines Bebauungsplans in Zukunft einen Bauzwang auferlegen will. Matthias Wendler (JuF) fragte in die Runde wie man mit einem Bauzwang in Zukunft grundsätzlich verfahren wolle und ob dieser dann auch für bestehende Baulücken in bereits ausgewiesenen Baugebieten besteht. Nachträglich sei dies jedoch nicht möglich, hieß es. Helldörfer verwies auch darauf das man einen Bauzwang nur mit einer Änderung des Flächennutzungsplans gar nicht auferlegen könne, da erst ein Bebauungsplan Satzungsqualität hat. Da bei der Überarbeitung des Straßen- und Wegeverzeichnisses nun festgestellt wurde, dass ein Straßenbereich im oberen Dorf in Wichsenstein immer noch als beschränkt öffentlicher „Schulweg im oberen Dorf“ geführt wird, wurde die Straße nun auf einer Länge von 195 Metern zur Ortsstraße aufgestuft. Baulastträger ist daher nun die Gemeinde.
Neue Sondersitzung zum Thema Rathaus
Der Jahresrechnung 2016 mit einem Gesamthaushaltsvolumen von rund 10 Millionen Euro wurde ebenfalls zugestimmt. Ebenso der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2015 bei der es einige kleinere Beanstandungen und Nachfragen der Rechnungsprüfer gab die von der Verwaltung jedoch erledigt werden konnten. Die im letzten Jahr beschlossene Globalkalkulation der Abwassergebühr von bisher 3 Euro, die immer vier Jahre gilt, ist nahezu eine Punktlandung. Für das Jahr 2016 ergab sich eine Überdeckung von rund 1500 Euro. Unter dem letzten Punkt Anfragen kam Rainer Polster (FWG) wieder auf das Rathaus zu sprechen. Denn nach seiner Meinung habe es durch die letzte Diskussion darüber in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt das der Gasthof Rose viel zu groß für das Rathaus sei. Laut Polster bliebe aber nur ein Teil der Rose erhalten. „Das bringt jetzt gar nichts das hier anzusprechen, denn man muss es auch verstehen“, würgte Bürgermeister Zimmermann diese Diskussion mit dem Hinweis ab, das es zum Rathaus noch einmal eine Sondersitzung geben wird. tw