Gemeinderat Ahorntal - Phosphor, Zweistockhaus, Johannisfeuer und Dorfladen
Von Thomas Weichert
AHORNTAL Die Phosphorwerte in der Ahornaler Kläranlage überschreiten die Grenzwerte. Bis jetzt gilt zwar noch eine Ausnahmegenehmigung die jedoch bis Dezember diesen Jahres befristet ist. Dann muss dringend gehandelt werden um den Phosphorwert von der bisherigen Obergrenze von 5 Milligramm pro Liter geklärtem Abwasser auf mindestens 3 Milligramm zu senken. Laut Klärmeister Erwin Neuner, der den Gemeinderäten eine umfangreiche Expertise vorstellte, könne dies mit einer stationären Schlammpresse erreicht werden die neu anzuschaffen wäre und die rund 150000 Euro kostet.
Klärmeister Erwin Neuner. Foto: Thomas Weichert
Dies hätte auch den Vorteil das die dringend anstehende Sanierung der Maschinentechnik im Schlammstapelbehälter nicht mehr durchgeführt werden müsste, da diese dann nicht mehr benötigt wird. Die Investitionskosten für die neue Schlammpresse hätten sich in etwa sechs Jahren armortisiert, so Neuner. Auch der Personalaufwand wäre mit der neuen Technik nicht wesentlich höher als bisher. Alternativ könnte man über eine Solartrocknung des Klärschlamms oder über eine interkommunale Zusammenarbeit bei der Klärschlammentsorgung nachdenken. Ein Beschluss wurde zu diesem Thema noch nicht gefasst, da der Entsorgungsvertrag erst 2018 endet. Handelt man jedoch nicht dann werden pro Jahr bis zu 3000 Euro höhere Abgaben fällig wenn der Phosphatwert über dem Grenzwert liegt. Das Problem ist laut Neuner auch der Vorfluter des Ailsbachs der eben zu wenig Wasser führt, denn etwa zehn Prozent des Wassers in dem Bach ist gereinigtes Abwasser aus der Kläranlage.
Herzing gegen Bebauungsplanänderung
Zu einer kontroversen Diskussion kam es bei dem Antrag auf Änderung des Beabauungsplans Hammerbühl. Dort will ein Bauwerber ein zweigeschossiges Wohnhaus errichten, erlaubt dort ist aber nur ein Stockwerk. Manfred Herzing (FBA) war als einiger Rat vehement dagegen den Bebauungsplan zu ändern um generell zweigeschossige Häuser zuzulassen. Herzing forderte jeweils im Einzellfall zu entscheiden ob man eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans zulässt oder nicht. Dies vor allem auch um die Belange des Grundstücksnachbarn zu schützen. „Ein zweistöckiges Haus dort oben sieht schöner aus als das Blockhaus in Kirchahorn“, meinte Johannes Knauer (CWU). Diesen Einwand von Knauer hielt Herzing jedoch nicht für ziel führend. Stephan Wickles (CWU) hielt einstöckige Baugebiete nicht mehr für zeitgemäß. „Warum soll man es den Leuten verbieten wenn sie zweistöckig bauen wollen“, fragte Wickles in die Runde. „So lange es ein normaler Baustil und nichts Extravagantes ist, warum soll man das nicht machen“, so Thomas Nägel (CWU) und Stefan Neubig (FWA) befand es für einen guten Kompromiss wenn die Traufhöhe eines zweistöckigen Hauses nicht höher als 10,50 Meter ist. Auch Bürgermeister Gerd Hofmann (FBA) war für zweistöckiges Bauen. „Ich möchte mich dem nicht verschließen das mehrere Generationen unter einem Dach wohnen können“, so Hofmann. Schließlich wurde der Bebauungsplan gegen die Stimme von Herzing dahingehend geändert das die Gebäudehöhe vom Fußboden des Erdgeschosses bis zur Traufe nicht höher als 10,5 Meter betragen darf.
Thiem gegen Gestattungsgebühr beim Johannisfeuer
Der Ortssprecher von Adlitz, Martin Thiem, kritisierte das die Feuerwehrjugend für die Johannisfeier eine Gestattungsgebühr von 26 Euro an die Gemeinde bezahlen muss. „Das Ehrenamt wird überall hoch geschätzt doch die bürokratischen Hürden für Vereinsfeste werden immer höher“, so Thiem. Den Jugendlichen belieben vom Johannisfeuer gerade einmal 150 Euro übrig die sie wieder in die Feuerwehr investieren. „Irgendwann gibt es keine Ehrenamtlichen mehr, denn dann geht der Schuss nach hinten los“, so Thiem. Wie Bürgermeister Hofmann dazu erklärte, habe die Gemeinde keine andere Möglichkeit eine Gestattungsgebühr zu verlangen wenn es sich um ein Fest mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Und dies sei bei der öffentlichen Johannisfeier der Feuerwehrjugend der Fall. Hofmann begründete dies mit dem so genannten übertragenen Wirkungskreis. „Am Ende zahlen die Vereine ja dabei noch drauf“, so auch Stephan Wickles. „Wenn man ein Fest hält ist das in Ordnung. Aber ein Johannisfeuer ist Tradition die man dadurch kaputt macht“, so Knauer. Für Peter Thiem ist es allerdings schwierig wo man die Grenze ziehen soll. Einzige Möglichkeit, um keine Gebühr bezahlen zu müssen, ist laut Hofmann eine private Johannisfeier die auch nicht angemeldet werden muss und bei der kein Gewinn erzielt wird. „Dann darf man aber auch nicht öffentlich oder in Facebook dazu einladen“, so der Bürgermeister.
Dorfladen öffnet am 10. August
Marcel Dielesen (CWU) gab bekannt das der Ahorntaler Dorfladen am 10. August eröffnet und am 16. August die offizielle Eröffnungsfeier ist. „Ich hoffe das der Laden dann auch von der Bevölkerung positiv angenommen wird“, so Dielesen als einer der ehrenamtlichen Geschäftsführer. tw