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"Conny" Krug fordert Versorgungssicherheit - Aufseßgruppe für 80 Prozent teurer als die Juragruppe
"Conny" Krug fordert Versorgungssicherheit - Aufseßgruppe für 80 Prozent teurer als die Juragruppe
Von Thomas Weichert
BREITENLESAU
Rund 25000 Kubikmeter Trinkwasser braucht die Brauerei Krug pro Jahr. Das ist etwa ein Fünftel der gesamten Wassermenge die die Aufseßgruppe verkauft. Würde die Brauerei Krug als Wasserkunde der Auseßgruppe wegfallen und zur Juragruppe wechseln, so wäre sogar die Aufseßgruppe in ihrem Bestand in Gefahr, weil der Wasserpreis für die dann verbleibenden Anschlussteilnehmer drastisch steigen müsste. Auch Braumeister Konrad Krug war zur Bürgerversammlung gekommen und meldete sich am Ende noch zu Wort.
„Ich bin total zufrieden mit dem Wasser das ich von der Aufseßgruppe bekomme“, so Krug, der jedoch auch betonte, dass das Schlagwort der Versammlung die Versorgungssicherheit ist. Für ihn als Brauer sei es ganz wichtig immer Wasser zu bekommen. „Die Juragruppe wäre ein starker Partner, wenn was passiert“, sagt Krug, betont aber auch das er noch in 20 Jahren gerne mit Aufseßwasser brauen möchte. Würde die Aufseßgruppe 20000 Liter „Spülwasser“ von der Juragruppe abnehmen, macht sie doch eigentlich Gewinn, meint Krug weiter. „Ich persönlich liebe euer Wasser“, so Krug in Richtung Verbandsräte der Aufseßgruppe. Allerdings braucht Krug einhundert prozentige Versorgungssicherheit die er bei der Aufseßgruppe angesichts des Klimawandels in Gefahr sieht. Hans Hümmer rechnet vor das für 80 Prozent der Kunden der Aufseßgruppe durch die Erhöhung der Wassergebühr auf 1,05 Euro und die Verdoppelung der Grundgebühr von 60 auf 120 Euro das Wasser der Aufseßgruppe nun teurer ist als das der Juragruppe. Verbraucht jemand 50 Liter Wasser im Jahr so zahlt er bei der Juragruppe bei einer Grundgebühr von nur 36 Euro insgesamt 126 Euro im Jahr. Bei der Aufseßgruppe kostet die gleiche Menge Wasser wegen der nun beschlossenen Grundgebühr 172,50 Euro im Jahr. Das sind 37 Prozent mehr als bei der Juragruppe, rechnet Hümmer vor. Noch schlimmer ist es wenn jemand nur zehn Kubikmeter im Jahr verbraucht. Das wäre dann ein Wasserpreis pro Kubikmeter bei der Aufseßgruppe von 13 Euro. Erst bei einer Abnahmemenge von 120 Kubikmetern ist die Aufseßgruppe günstiger als die Juragruppe. Und zwar um zwei Prozent. Die Anhebung der Grundgebühr von 60 auf 120 Euro bei der Aufseßgruppe bezeichnet Bürgermeister Edmund Pirkelmann (BBS) als „unsozial bis dort hinaus“. „Es wird immer so dargestellt bei der Aufseßgruppe ist alles billiger, was aber nicht der Fall ist“, so Pirkelmann.
Neuner für Zusammenarbeit
Es tauchte auch die Frage aus der Versammlung auf wer überhaupt darüber entscheidet ob Breitenlesau von der Juragruppe oder der Aufseßgruppe beliefert wird. Laut Hümmer ist dies der Stadtrat von Waischenfeld, da die Trinkwasserversorgung eine kommunale Pflichtaufgabe ist. So einfach ist dies jedoch laut Werner Borchert, Geschäftsleiter der Aufseßgruppe, nicht. Um Breitenlesau aus der Aufseßgruppe zu entlassen braucht es laut Borchert eine Zweidrittelmehrheit des Verbandsrats der Aufseßgruppe. Und letztendlich müsste die Rechtsaufsichtsbehörde darüber entscheiden. „Die Versammlung war für den Bürger sehr wichtig um sich eine Meinung zu bilden“, sagt dritter Bürgermeister Kurt Neuner (BBN) am Schluss. Neuner rief dazu auf das die Juragruppe und die Aufseßgruppe gemeinsam weitere Visionen entwickeln müssen und lud die Verbandsräte der Aufseßgruppe zu einer Werksbesichtigung der Juragruppe ein. „Heute kommen wir nicht weiter“, so Neuner abschließend und Pirklelmann betont noch einmal das für ihn dieses Thema nun abgehakt sei. „Nach 20 Jahren wird man sagen er hat doch recht gehabt“, kommentierte Hümmer abschließend.
So schlecht wie HaHü und Pirkelmann das gern hätten, ist die Position der Aufseßgruppe NICHT:
a) Es dürfte fraglich sein, ob 2/3 der Aufseßgruppe-Verbandsräte für den Austritt von Breitenlesau stimmen. b) Als Voraussetzung für die ausnahmsweise Auflassung einer ortsnahen Versorgung und Anschluss an eine Fernleitung müssen nach § 50 (2) WHG und VVWas drei Voraussetzungen erfüllt sein. Dies sind von der Fachbehörde (nicht vom der Juragruppe) festzustellen, transparent zu dokumentieren und müssen der Nachprüfung durch einen zugelassenen externen Sachverständigen standhalten!
1. Die qualitative Versorgungssicherheit: Heißt dass es nachvollziehbare Gründe gibt, dass das Aufseßer Wasser langfristig nicht der Trinkwasserverordnung entspicht. Dafür gibt es derzeit keine Indizien! 2.Die quantitative Versorgungssicherheit: Heißt dass die Schüttung der Aufseßgruppe- Brunnen in vorhersehbarer Zeit nicht mehr den Bedarf decken kann. Dafür gibt es keine seriöse Prognose - im Gegentiel, noch erhebliche Reservekapazität! 3. Unzumutbar hohe Kosten, das ist lt. geltender Rechtsprechung nur ein Sekundärkriterium, ortsnahe Versorgung hat Priorität!
Ich wünsche den Aufseßern Rückgrat, Beharrungsvermögen und starke Unterstützung durch den Interessenverband kommunaler Wasserversorger, Bayern
Wer HaHü´s Kalkulation nachrechnet wird ohnehin merken, dass er entweder mit Adam Riese auf Kriegsfuß steht (bei einem Ex-Banker ziemlich unplausibel), oder wissentliche Irreführung zur Strategie der Juragruppe als "Monopolversorger" und zu seiner Expansionstaktik gemacht hat. Das mag im Interesse einer Speziconnection sein, aber nicht im dem des WHG-Gesetzgebers! Bleibt wachsam Aufseßer und Breitenlesauer, man hört auf euch bis nächstes Jahr Wahlen sind, danach überhört man euch wieder!