Bundestag stimmt "Bundesnotbremse" mehrheitlich zu
BERLIN (tw-)
Der Bundestag hat der Änderung des Infektionsschutzgesetzes für eine Bundesnotbremse zugestimmt. 342 Abgeordnete votierten in einer namentlichen Abstimmung für die Notbremse, 250 dagegen und 64 enthielten sich der Stimme.
Zu den konkreten Vorgaben bei hohen Infektionszahlen gehören weitgehende nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Schließungen von Schulen und strengere Bestimmungen für Geschäfte. Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sollen an diesem Donnerstag noch in den Bundesrat gehen. Danach muss noch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) unterzeichnen und das Gesetz verkündet werden. Es kann deshalb frühestens am Samstag greifen und soll vorerst bis Ende Juni in Kraft bleiben.
Gezogen werden soll die sogenannte Bundesnotbremse, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) an drei Tagen hintereinander bei mehr als 100 liegt. Fürs Umschalten auf Fernunterricht in den Schulen soll ein höherer Schwellenwert von 165 gelten.
Die Kernpunkte der Notbremse für Regionen mit hohen Infektionszahlen:
Ausgangsbeschränkungen:
Von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr darf man die Wohnung oder sein Grundstück nicht verlassen - mit Ausnahmen für Notfälle, die Berufsausübung, Pflege und Betreuung, die Versorgung von Tieren oder andere gewichtige Gründe. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine. Private Kontakte:
Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Beschränkung nicht. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.
Läden:
Fürs Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderer Bereiche soll gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt.
Schulen:
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich.
Zitat von Anja Linke im Beitrag #2Da hast in Nord Korea mehr Freiheiten. Da hattest auch in der DDR mehr Freiheit. Mir kann es ja wurscht sein, aber das ist ne Diktatur.
Das ist keine Diktatur. Das wurde in einer namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag von den von uns selbst gewählten Bundestagsabgeordneten so entschieden. Wer dies nicht möchte kann ja bei der nächsten Bundestagswahl sein Kreuzchen wo anders machen.