Was ist nur los in unserem Land, und wo kommt dieser Fanatismus her, den wir in den Corona-Zeiten erleb(t)en? Und der offenbar sehr vielen gar nicht mehr auffällt. Jedenfalls den Kollegen von der Bild-Zeitung. Die haben am Montag einen Artikel veröffentlicht unter der Überschrift: „Für 50 Euro von Berlin nach Kiew – Mit dem Flixbus in den Krieg.“ Schon bei der Unterschrift unter dem Titelbild, das eine Frau in besten Jahren vor einem giftgrünen Flixbus zeigt, kam ich ins Stutzen. Da steht: „Ksenia (39) musste ihre Heimat verlassen – und kehrte nach Kiew zurück, um Impfpässe zu holen“. Wie bitte – in der Überschrift ist die Rede von einer Reise in den Krieg, und in der nächsten Zeile davon, dass diese nötig war, um die Impfung nachzuweisen. Habe ich mich verlesen?
Das hatte ich heute in der BILD uach gelesen. Jedoch nicht so ausführlich wie nun auf https://reitschuster.de/
Ich greife nur mal diesen Satz aus Reitschusters Artikel raus:
Wo doch bewiesen ist, dass Kinder keine Treiber der Pandemie sind, und dass die Impfung eben keinen wirklich umfassenden Schutz vor Ansteckung bietet.
Ergänzend erlaube ich mir dazu hinzuzufügen: Die Impfung bietet überhaupt keinen Schutz gegen eine Ansteckung mit dem Coronavirus und schützt auch nicht davor dieses Virus an Andere weiterzugeben. Im Gegenteil: Man kann unter Umständen durch die Impfung schwerer erkranken als durch das Virus selbst und ursächlich der Impfung sogar daran versterben.
Impfkomplikationen: Mehr schwere Nebenwirkungen als gedacht?
Laut Paul-Ehrlich-Institut haben 0,02 Prozent der Corona-Geimpften schwere Nebenwirkungen wie Herzmuskelentzündungen erlitten. Doch in anderen Staaten soll ein Prozent betroffen sein. Neue Untersuchungen bestätigen das.
Uch war in jungen Jahren begeistertes Mitglied der Chrsitlich Sozialen Union (CSU).
Nicht nur einfaches Mitlied, sondern zuerst in der Jungen Union im Landkreis Bayreuth auch führendes Mitglied. Ich gründete damals den JU-Ortverband Tüchersfeld, meines damaligen Heimatortes. Da gab es den JU-Ortsverband Pottenstein noch gar nicht. Als dieser dann mit Hans Bayer gegründet wurde (1981) fusionierten wir und wurden nach Speichersdorf zum zweitgrößten JU-Ortsverand mit knapp 280 Mitliedern im Landkreis Bayreuth.
Ich kandidierte damals für den Stadtrat Pottenstein mit der neu gegründeten Jungen Liste und fuhr auf dem letzten Listenplatz 20, den ich bewusst haben wollte, ein sehr beachtliches Ergebnis ein.
Ich damals als junger Journalist Franz Josef Strauß bei einem Journalistenseminar im Kolpinghaus der Hans-Seidel-Stiftung in München-Schwabing persönliich kennen. Einer der Teilnehmer, der direkt vor mir in dem Hörsaal saß, war Thomas Gottschalk.
Ja - richtig gelesen: Der große Kulmbacher Thomas Gottschalk. Damals noch ein kleiner Plattenaufleger bei Bayern 3. Und Diskjockey (DJ) in bayerischen Discos.
Mit Thomas Gottschalk verbindet mich noch heute eine Freundschaft und mit Franz Josef Strauß seit damals bis zu seinem Tod auch. Strauß persönlich lud mich zu seinen Geburtstagsfgeiern ein. Unvergessen sein 65. Geburtstag in der Münchner Olympiahalle mit dem damaligen Gastredner Bundeskanzler Helmut Kohl. Oder in der Hofer Freiheitshalle oder im Reisenbierzelt auf dem Volksfestplatz in Bayreuth. Ich hatte sogar die private Telefonnummer von FJS und konnte ihn jederzeit anrufen. FJS hatte immer ein Ohr für die kleinen Bürger.
Was heute in der CSU, die das "Christliche" in ihrem Parteinamen verankert hat, stößt mich eher ab und lässt mich oftmals auch erschaudern.
Wie nun der Rücktritt des CSU-Generalsekrätärs Mayer, der einem Journalisten und dessen Verlag mit der Vernichtung gedroht hat.
Der Journalist Boris Reitschuster kommentiert dies sehr treffend wie folgt:
Was ist nur mit Deutschlands Politikern los? Ja, ich weiß, man darf so eine Frage nicht stellen, sonst ist man sofort „Populist“. Aber ganz ehrlich: Kommt man um diese Frage herum, wenn man die neueste Nachricht liest? Der neue CSU-Generalsekretär Stephan Mayer, früher Staatssekretär im Bundesinnenministerium und Mitglied es deutschen Bundestags, hat sich offenbar etwas erlaubt, was eher an einen Gangsterfilm erinnert als an die Vorstellung, die anständige Menschen früher von Politik hatten. Mayer soll den „Bunte“-Reporter Manfred Otzelberger einen Tag vor Veröffentlichung eines Berichts massiv bedroht haben. Wörtlich sagte der CSU-Mann laut FOL am Telefon: „Ich werde Sie vernichten. Ich werde Sie ausfindig machen, ich verfolge Sie bis ans Ende Ihres Lebens. Ich verlange 200.000 Euro Schmerzensgeld, die müssen Sie mir noch heute überweisen.“ Weiter drohte Mayer mit der Zerstörung des Burda-Verlages, „Mehrere Zeugen waren anwesend, als der Journalist von Mayer mit einer Lawine von Androhungen und Vorwürfen überschüttete“, schreibt FOL.
Vernichtungsphantasien und Drohungen, eine „Verfolgung bis ans Lebensende“ und faktische Nötigung mitten aus dem Herzen einer der etablierten Parteien und des Bundestages. Wo bitte leben wir? Was für eine Verrohung ist das? Da klingt jemand, der im Dezember noch der Bundesregierung angehört hat, mehr wie ein Terrorist denn als verantwortungsvoller Politiker. Ausgerechnet aus den Reihen derjenigen, die, wie Mayers Chef, Ministerpräsident Markus Söder, ständig denen mit anderer Meinung eben eine solche Verrohung vorwerfen.
Der Skandal ist mit der Aussage des CSU-Generalsekretärs noch nicht zu Ende. Aber erst einmal ein Rückblick. Zum Auslöser des Wutausbruches. Laut seiner Bundestags-Homepage ist Mayer ledig, und Wikipedia zufolge auch kinderlos. Gut, den Angaben des Ideologie-Portals Wikipedia sollte man zwar nie trauen, aber in diesem Fall beruft sich das Portal auf die Selbstauskunft des Abgeordneten. Ende April hatte die „Bunte“ berichtet, dass Mayer gar nicht kinderlos sei, sondern einen achtjährigen Sohn hat. Und nicht nur das: Der hoch dotierte Abgeordnete, bis Dezember als Staatssekretär mit Doppelsalär, soll für den Nachwuchs auch keinen Unterhalt gezahlt haben (ein Vorwurf, der auch gegenüber Gesundheitsminister Karl Lauterbach im Feld steht). Den Unterhalt soll stattdessen Mayers Vater übernommen haben.
Bunte-Reporter Otzelberger hatte Mayer vor der Veröffentlichung die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Bericht zu äußern. Das tat dieser nicht. Man mag nun diskutieren, ob man solch ein Eindringen der Medien in die Privatsphäre für gut oder falsch hält. Ich finde – bei jemandem, der in so hervorgehobener Stellung tätig ist und der Regierung angehörte, sind Lügen über das Privatleben von öffentlichem Interesse.
Wie reagiert Mayer nun auf seinen Ausfall? Mit folgender Erklärung – die an Scheinheiligkeit und Heuchelei nicht mehr zu überbieten ist: „Aus gesundheitlichen Gründen habe ich heute den Parteivorsitzenden der CSU gebeten, mich von meiner Aufgabe als Generalsekretär zu entbinden. Das ist meine persönliche Entscheidung. Ich habe das Amt des Generalsekretärs gerne und mit großer Freude ausgeführt. Ich bedanke mich bei der gesamten Partei und vor allem bei unserem Parteivorsitzenden Markus Söder für die sehr gute und freundschaftliche Zusammenarbeit.“
Nur in einem Nebensatz geht Mayer in seiner Rücktrittserklärung nach drei Monaten im Amt auf seinen Ausfall ein: „In einem aufgrund einer eklatant rechtswidrigen Berichterstattung geführten Gespräch mit einem Journalisten der Bunten habe ich möglicherweise eine Wortwahl verwendet, die ich rückblickend nicht für angemessen betrachten würde. Dies bedaure ich sehr.“
„Möglicherweise“? Eine Entschuldigung klingt anders.
Mayer ist schon früher negativ aufgefallen. So täuschte er eine Anwesenheit im Bundestag vor: Am 27. April 2018 trug er sich in die Anwesenheitsliste ab 9 Uhr ein, während er nachweislich im von Berlin ca. 600 km entfernten Waldkraiburg an einer Veranstaltung teilnahm. Der Sportfunktionär Mayer musste im Rahmen der „Maskenaffäre“ einräumen, Kontaktdaten der schweizerischen Firma Emix, welche er von seiner Schwester erhalten hatte, im Innenministerium weitergegeben zu haben. Mayer behauptet, erst durch eine Medien-Anfrage davon erfahren zu haben, dass seine Schwester eine Provision für die Vermittlung der Kontakte gefordert haben soll.
Mayer ist das Musterbeispiel eines Politikertyps, der völlig abgehoben ist von der Lebenswirklichkeit der einfachen Menschen und sich offenbar für etwas Besseres hält – für den normale Regeln nicht gelten und der anderen mit Vernichtung drohen kann. Ob es ein Zufall ist, dass ausgerechnet Söder ihn in die absolute Vertrauensposition des Generalsekretärs hievte? Auch der CSU-Chef ist für seine Rambo-Manieren bekannt.
Was ebenso schlimm ist wie der Ausfall Mayers: Wer derartiges Verhalten nicht als Einzelfall abtut, sondern hier eine Tendenz sieht, wird sofort mit der Populismus-Keule angegriffen und diffamiert. Muss sich da noch jemand darüber wundern, dass die Politikverdrossenheit bei uns ungekannte Ausmaße erreicht hat und das Vertrauen gegen die Verantwortlichen so gering ist wie kaum jemals zuvor?
Frage: Was ist los mit unserer Demokratie und dem Recht laut Grundgesetz auf freie Meinungsäußerung ? Was ist los mit unseren Politikerinnen und Politikern ? Haben wir noch eine Demokratie in der Meinungs-und Pressefreiheit gilt ? Ich bezweifle dies inzwischen sehr !
Der bisherige UN-Sonderberichterstatter für Folter und erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, hat schwere Kritik an den deutschen Sicherheitsbehörden geübt. Die Überwachung der Polizei funktioniere in Deutschland nicht.
In Deutschland gibt es beim Umgang mit Polizeigewalt nach Auffassung eines UN-Menschenrechtsexperten „Systemversagen“. Dieses Fazit zieht der bisherige UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, aus seinem Austausch mit der Bundesregierung, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zuvor hatte die Zeitung Die Welt darüber berichtet.
Melzer war im Sommer 2021 wegen mehrerer Videos, die offenbar Polizeigewalt bei Berliner Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen zeigten, aufgeschreckt worden. Er äußerte Sorge darüber und bat die Bundesregierung um eine Stellungnahme. „Ich fand die Reaktion der Regierung bedenklich“, sagte er jetzt. Nach Auffassung der Bundesregierung sei es verhältnismäßig gewesen, dass Polizisten beispielsweise einen nicht aggressiven Demonstranten vom Fahrrad stießen und auf den Boden warfen. „Die Wahrnehmung der Behörden, was verhältnismäßig ist, ist verzerrt“, sagte Melzer.
Weiterlesen in der renomierten Frankfurter Allgenmeinen Zeitung (FAZ):
Dies mag alles richtig sein - oder auch falsch ? Ich weiß es schlichtweg nicht.
Ich halte von Twitter, Instergram, Waths-App und Co. - wahrscheinlich schreibe ich das alles sogar falsch - nichts. Absolut nichts !
Ich bin in keinem einzigen dieser Portale Mitglied und mein Handy habe ich mit Beginn der Corona-Hystetrie auch abgeschafft.
Einzige Ausnahme ist noch facebook. Aber auch hier überlege ich schon lägner, ob ich meinen Account hier löschen sollte, oder nicht ? Denn ich lasse mich sehr ungern in meiner freien Meinungsäußerung zensieren.
Deshalb bin ich hier ja selbständig mit diesem Forum, in dem mich niemand zensieren kann. Weil ich es selbst betreibe und der Inhaber bin.
Mit mir muss hier nicht jemand gleicher Meinung sein. Ich freue mich auf einen weiterhin kontroversen Austausch ohne Zensur. Und gerne auch mit Kritik, wenn diese konstruktiv ist.
Niemand weiß, wie die pandemische Lage in einem halben Jahr aussehen wird. Anstatt von neuen Horrorszenarien zu reden, sollte Karl Lauterbach besser dafür sorgen, den Sommer nicht wieder zu vertrödeln. Kommentar von Christina Kunkel
Nach mehr als zwei Jahren Pandemie sollte bei jedem Experten angekommen sein, wie wichtig für die Akzeptanz der Pandemie-Maßnahmen in der Bevölkerung eine unaufgeregte, stringente Kommunikation ist. Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach müsste mittlerweile wissen, dass Spekulationen über eine "Killervariante", die die Welt im nächsten Winter heimsuchen könnte, absolut untauglich sind, um Menschen zu Vorsicht und Umsicht zu bewegen - oder sie gar von einer Impfung zu überzeugen.
Im Gegenteil: Das Image des alarmistischen Dauer-Warners Lauterbach verfestigt sich, auch die Vernünftigsten schalten irgendwann auf Durchzug. Es würde mehr helfen, sich nach zwei vertrödelten Sommern wenigstens diesmal gut auf mögliche Szenarien im Winter vorzubereiten. Die nötige Expertise dafür gäbe es ja mittlerweile im Gesundheitsministerium, aber auch durch den Corona-Expertenrat. Verfrühte Warnungen vor Horror-Winter
Natürlich ist es gut möglich, dass es im Herbst und Winter wieder neue Varianten des Coronavirus geben wird. Auch dass andere Atemwegserkrankungen in der kalten Jahreszeit wieder mehr Menschen treffen werden, ist keine Neuigkeit.
Doch wie ansteckend eine neue Version von Sars-CoV-2 sein könnte, wie schwer sie krank macht, wenn ein Großteil der Bevölkerung schon durch Impfung oder Infektion mit dem Virus in Kontakt war, dazu gibt es noch keine nur annähernd wissenschaftlich fundierten Informationen. Genauso wenig, wie jemand vorhersagen konnte, dass nach Delta die insgesamt mildere Omikron-Variante kommt, kann man jetzt Aussagen über die pandemische Lage in einem halben Jahr treffen.
1. Es gab in der ganzen "Pandemie-Zeit" noch nie eine "Killervariante".
2. Wir brauchen uns auf nichts vorbereiten, auch nicht auf einen "Horrer-Winter", den es bisher auch noch nie gegeben hat.
3. Varianten des Corona-Virus und Corona selbst sind älter als die Menscheit und treten seitdem jedes Jahr erneut auf.
4. Atemwegserkrankrankungen gab es schon immer, und wird es immer geben. Dagegen hilft keine Impfung.
5. Das Virus "Sars-Cov-2" gibt es schon längst nicht mehr.
6. Wir befinden uns immer noch in einer "Test-Pandemie". Würde man nicht mehr testen, wäre Corona längst Geschichte.
7. Eine "pandemische Lage" hatten wir bisher nicht. Die Überlastung der Krankenhäuser und Intensivstationen ist mit verherrenden Falschentscheidungen der Bundesregierung zu begründen.
8. Karl Lauterbach ist als Bundesgesundheitsminster eine absolute Fahlbesetzung des Kabinetts Scholz. Dies war vorauszusehen.
9. Fast alle so genannte "Verschwöhrungstheorien" der so genannten "Coronaleugner" sind Wirklichkeit geworden.
10: Die angekündigte heilbringende Impfung gegen das Corona-Virus hat weder etwas gebracht, noch etwas genützt. Das Gegenteil ist der Fall, was sich inzwischen immer mehr mit den gravierenden Nebenwirkungen der Gen-Vakzine abzeichnet und sich zu bestätigen scheint.
Im Ausgangsjahr der Pandemie bestellte der Bund mehr als eine Milliarde OP- und FFP2-Masken. Das Auftragsvolumen belief sich auf gut zwei Milliarden Euro.
Masken würden nicht helfen, hieß es damals zur Zeit der Bestellungen, weil noch nicht ausreichend davon vorhanden waren. Dieses Narrativ wurde erst später geändert.
Wie im Rausch kaufte das Gesundheitsministerium (BMG) unter Jens Spahn Schutzkleidung und Desinfektionsmittel ein. Die Beweise dafür, dass Masken nicht zur Bekämpfung des Virus geeignet sind und insbesondere für Kinder schädlich sein können, sind stabil und eindeutig. Nebeneinkünfte der Abgeordneten
An diesen Einkäufen waren u.a. 40 Bundestagsabgeordnete beteiligt, die als Vermittler auftraten und Angebote der anbietenden Unternehmen an das einkaufende BMG weiterleiteten. Die meisten von ihnen kassierten dafür aber keine Provision – zumindest nicht persönlich. Wäre das der Fall gewesen, hätten die Abgeordneten dies lediglich publik machen müssen. Denn Abgeordnete dürfen Nebeneinkünfte haben und auch unternehmerisch tätig werden.
Tätigkeiten und Einnahmen, die auf mögliche Interessenskonflikte hindeuten, sind dem Bundestagspräsidenten zu melden und zu veröffentlichen. Weiterhin müssen alle Einnahmen über einer Summe von 1.000 Euro pro Monat oder 10.000 Euro pro Jahr gemeldet werden.
Neben den Abgeordneten, die zumindest offiziell keine Provision kassierten, sind da aber noch die Vorgänge um die Abgeordneten Georg Nüßlein (ex-CSU) und Alfred Sauter (CSU) zu erwähnen. Die beiden Volksvertreter hatten 660.000 Euro (Nüßlein) und 1,2 Millionen Euro (Sauter) Provision kassiert.
Dies war der Lohn für die Einfädelung von Maskenverkäufen der hessischen Textilfirma Lomotex an die Gesundheitsministerien in Bayern und des Bundes sowie an das Bundesinnenministerium in Höhe von insgesamt knapp 63 Millionen Euro. Dies sei nach Ansicht des OLG München und nun auch der Bundesanwaltschaft legal gewesen.
Gegen diese Zahlungen hatten die Staatsanwaltschaften München und Berlin Beschwerde erhoben.
OLG München weist Korruptionsklage ab
Gegen Nüßlein, Sauter und Tandler leiteten die Staatsanwaltschaften der Bundesländer München und Berlin Verfahren auf Korruptionsverdacht ein, die derzeit vom Bundesgerichtshof (BGH) bearbeitet werden. Zuvor hatte die Generalstaatsanwaltschaft München den Prozess vor dem OLG-München verloren. Seitens der Staatsanwaltschaft sollte hier ein Musterprozess zum Tatbestand der Abgeordnetenbestechung durchgeführt werden, um ein Exempel gegen Korruption von Abgeordneten zu statuieren.
Der Prozess endete in einer heftigen Niederlage für die Staatsanwaltschaften. Die sichergestellten Provisionen mussten den Beschuldigten zurückgezahlt werden. Die Staatsanwaltschaft ging in Beschwerde gegen die Beschlüsse des OLG.
Die Beschuldigten erhielten lediglich eine Rüge für die Durchführung der Geschäfte, die zu “Demokratieverdruss” führen könnten.
Ebenfalls wurde der Bundestag für dessen unzureichenden Schmiergeld-Paragrafen für Abgeordnete gerügt (§ 108e – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern).
Nun liegt der Fall auf Bundesebene, also beim BGH, und damit setzt sich auch die Bundesanwaltschaft mit den Vorgängen auseinander. Die Bundesanwaltschaft ist die Staatsanwaltschaft des Bundes und wird vom weisungsgebundenen Generalbundesanwalt Peter Frank geleitet. Bundesanwaltschaft: Provisionen verstoßen nicht gegen den Anti-Korruptionsparagrafen
“In einem aktuellen Verfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe um Sauter und Nüßlein hat die Bundesanwaltschaft Partei ergriffen für die beiden ehedem führenden CSU-Politiker. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft verstoßen die Masken-Provisionen nicht gegen den Anti-Korruptionsparagrafen (§ 108e) für Parlamentarier. Das geht aus einer 50-seitigen Stellungnahme der Bundesanwaltschaft von Ende Februar für den BGH hervor, der über diesen Fall entscheiden muss”, schreibt die Süddeutsche Zeitung, die bereits das Verfahren am OLG begleitete.
Im Zentrum der Bewertung stand die Frage, ob die beiden ehemaligen Parlamentarier im Rahmen ihres Mandats gehandelt hätten. Die Verteidigung hatte schon am OLG argumentiert, Nüßlein und Sauter hätten „außerhalb ihrer Parlamente“ gehandelt und seien daher unschuldig.
Das OLG-München begründete die Entscheidung im November zu Gunsten der Beschuldigten und verwies auf Paragraf 108e. Nach dem „eindeutigen Willen“ des Bundestags sei es kein Gesetzesverstoß, wenn ein Abgeordneter die „Autorität seines Mandats“ und seine Kontakte nutze, um Entscheidungen außerhalb des Parlaments zu beeinflussen. Das sei so „hinzunehmen“.
Dem schloss sich die Bundesanwaltschaft an und positionierte sich zugunsten von Nüßlein und Sauter. Damit hat die Klage der Berliner und Münchner Staatsanwaltschaften wenig Aussicht auf Erfolg. Spahns Verhör
Zweifel kommen jedoch durch die Aussagen Jens Spahns auf, die dieser in der Zeugenvernehmung durch die Staatsanwaltschaft München getätigt hatte. Spahn sagte aus, Aufgabe der beteiligten Mitarbeiter sei es, den Kontakt zwischen den Abgeordneten der Fraktion und dem Fachministerium zu halten.
„Diese Mitarbeiter seien Ansprechpartner für die tägliche Arbeit zwischen Ministerium und Fraktion. Das spreche dafür, dass sich Nüßlein in diesem Fall als Vize-Fraktionschef im Ministerium gemeldet habe. Zumindest habe man das im Ministerium annehmen müssen”, berichtet die Tagesschau.
Spahn selbst sei schockiert gewesen, als er erfahren habe, Nüßlein hätte sich eigene Vorteile durch das Einstreichen der Provision verschafft.
Noch ein weiterer Fall von Maskenbeschaffung durch das BMG spielte bei dem Verhör eine Rolle. Allerdings geht es in diesem Fall um andere Summen. Spahn befürchtete bereits 2020 Untersuchungsausschuss
Die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs und Ex-Ministers Gerold Tandler, Andrea Tandler, hatte mit einem Partner 48,3 Millionen Euro Provision für die Vermittlung von Masken durch die Schweizer Handelsfirma Emix erhalten.
Insgesamt hatte der Bund für etwa 700 Millionen Euro bei der Firma eingekauft und zahlte im Schnitt 5,58 Euro pro FFP-2 Maske. Bayern zahlte der Firma 8,90 Euro und NRW 9,90 pro Maske. Die Gewinne der Schweizer Jungunternehmer belaufen sich vermutlich auf 100 bis 200 Millionen Euro.
Andrea Tandler, die mit ihrem Partner Darius N. eine kleine PR-Agentur namens „Little Penguin“ betreibt, soll je nach Vertrag zwischen 5 und 7,5 Prozent Provision von Emix erhalten haben. Allein im Mai 2020 sollen 14 Millionen Euro an Tandlers PR-Agentur geflossen sein; Schätzungen zufolge liegt die Gesamtsumme zwischen 34 und 51 Millionen Euro. Spahns SMS-Deals
Tandler war im Februar über die mit ihr befreundete CSU-Europaabgeordnete Monika Hohlmeier, Tochter des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, zuerst an die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml herangetreten.
Nach der erfolgreichen Vermittlung fragte sie Hohlmeier, ob sie den Kontakt auch an das BMG weiterleiten könne. Sie brauche eine schnelle Entscheidung, ob der Bund auch Masken benötige.
Hohlmeier bot postwendet dem “lieben Jens” drei Millionen Schutzmasken an. Erwähnte aber gleichzeitig, sie sei bei dem Deal in keinster Weise finanziell beteiligt. Spahn schlug sofort zu und schrieb noch am gleichen Abend zurück, es bestehe Bedarf und man solle das Angebot an seine Bundestags-E-Mail-Adresse schicken.
Nachdem die das BMG beratende Firma Ernst & Young später eine Zahlung über 168 Millionen Euro an Emix wegen Qualitätsmängeln stoppte, wandte sich Tandler erneut mit einem “Dicken Bussi” an Hohlmeier. Die Firma stehe vor einem Desaster, falls die Zahlungen nicht einträfen. Abermals wandte sich die CSU-Frau an Spahn, doch zu diesem Zeitpunkt war Spahn dann schon vorsichtiger.
Er warnte davor, dass sich künftig noch Untersuchungsausschüsse mit der ganzen Sache beschäftigen würden. Er wolle daher keinen politischen Einfluss nehmen und schrieb Hohlmeier dies: „Schützt Dich und mich. Lg Jens“. Vorwurf der Korruption
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegenüber Tandler lautete, sie habe das BMG mit Schmiergeld zum Kauf der Masken bei Emix bewegen wollen. Dazu hätte sie mit ihrem Partner Geldwäsche betrieben.
In der Folge kam es zu Durchsuchungen bei der Unternehmerin und ihrem Partner. Diese legte beim Landgericht München Beschwerde gegen das Vorgehen ein und bekam Recht. Die Verdachtsmomente hätten nicht für die Durchführung einer Razzia ausgereicht.
Obwohl es bisher keine Erkenntnis gibt, wem das Schmiergeld hätte zufließen sollen, wollen die Ermittler der Staatsanwaltschaft das Verfahren noch nicht aufgeben. Man warte noch auf Informationen, die über die Rechtshilfe von den Schweizer Behörden beantragt wurden.
Wenn daraus nichts wird, bleiben nur noch steuerrechtliche Ermittlungen, um gegen Tandler und Partner vorzugehen. Der Staat als Beute
Letztlich scheinen die Beschuldigten bei derzeitiger Rechtslage nicht illegal gehandelt zu haben. Wie das OLG-München feststellte, sei die einschlägige Norm nicht ausreichend. Das Urteil darf als Aufforderung an den Bundestag verstanden werden, den wirkungslosen Paragraphen 108e StGB zu überdenken.
Der Skandal liegt also viel tiefer. Zuerst: Warum müssen Abgeordnete, die derzeit 10.083,47 Euro monatlich verdienen, noch Geld mit Nebeneinkünften machen? Warum gibt es kein Verbot substantieller Nebeneinkünfte und die vollständige Transparenz aller Einkünfte der Abgeordneten und Minister? Wie kann es sein, dass ein Gesundheitsminister ein exklusives Abendessen für 9.999 Euro pro Person veranstaltet, ohne die Namen der Gäste offenlegen zu müssen?
Das eigentliche Problem liegt aber noch tiefer. Es wird immer Gesetzeslücken und Workarounds geben, wie Politiker bei der Auftragsvergabe schummeln können, um den eigenen Klüngel zu bedienen. Der Politiker von heute ist durch eine jahrzehntelange Negativauslese nicht nur oft völlig inkompetent, er ist auch oftmals moralisch bankrott und nutzt diese Regelungslücken gnadenlos zum eigenen Vorteil aus.
Dieses Problem tritt aber immer auf, wenn sich der Staat als Unternehmer betätigt. Es wird derzeit nur so offenkundig, weil die Akteure unfähig sind, ihre Spuren richtig zu verwischen. Korruption existiert in einem gewissen Grade immer, da sollte man sich keinen Illusionen hingeben.
Um die Korruption zu begrenzen, müssten den Entscheidungsträgern enge Grenzen gesetzt sein, in welchem Umfang sie über den Staat Geschäfte machen dürfen. Alle so „überlebensnotwendigen“ Güter hätten in der “Pandemie” auch privat bereitgestellt werden können.
Aber es brauchte den Staat, um den Absatz bei Schutzkleidung und Impfungen zu garantieren und das unternehmerische Risiko bei den Anbietern zu minimieren. Privatpersonen hätten ohne Zwang und eigenen Antrieb niemals in diesem Umfang Geld für den Müll ausgegeben, der nun unsere Straßen und Parks verdreckt und bald als Sonderabfall entsorgt werden wird.
Nicht nur bedarf der Paragraf 108e StGB einer Revision. Politiker sollten endlich für ihre Entscheidungen mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden können. Nur wer auch persönlich für sein Tun haftet, handelt verantwortungsvoll. Wer sich das nicht zutraut, sollte das Amt auch nicht ausüben.
Die Quelle ist völlig unverdächtig. Selbst für jene, die gerne hinter allem, was kritisch zum Thema Corona ist, Schwurbelei argwöhnen. „Herzprobleme und Schlaganfälle: Zahl der Rettungseinsätze steigt stark an“, heißt die Schlagzeile in der Berliner Zeitung. Und nein, es war kein Abgeordneter der AfD, auf dessen Anfrage die Nachricht zurückgeht – sondern Robert Schaddach, seines Zeichens SPD-Volksvertreter in Berlin. Ob der Mann ahnte, was er lostritt, als er die Einsätze der Berliner Feuerwehr wegen Herzbeschwerden und Schlaganfällen abfragte?
Jedenfalls befeuert das Ergebnis diejenigen, die davon ausgehen, dass die Impfung vielen Menschen Gesundheitsprobleme bringe, insbesondere mit dem Herz. Die Antwort der Berliner Stadtregierung auf die Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus: „Unter den Stichwörtern ‚Herzbeschwerden / Implantierter Defibrillator‘ sowie ‚Brustschmerzen / Andere Beschwerden in der Brust‘ stieg die Zahl der protokollierten Einsätze im Jahr 2021 im Vergleich zu den Durchschnittswerten aus den Jahren 2018/2019 um 31 Prozent auf insgesamt 43.806 Einsätze“, und wie die Berliner Zeitung aufführt: „Die Zahl der protokollierten Einsätze unter den Stichworten ‚Schlaganfall / Transitorisch Ischämische (TIA) Attacke‘ stieg im Vergleich zu den Durchschnittswerten aus den Jahren 2018/2019 um 27 Prozent auf insgesamt 13.096 Einsätze.“
Auf Schaddachs Frage, wie die Berliner Feuerwehr die Veränderung der Einsatzzahlen im Hinblick auf Herzbeschwerden bewertet, antwortete die Senatsverwaltung: „Veränderungen bei der Häufigkeit der Nutzung der Hauptbeschwerdeprotokolle ‚Herzbeschwerden / Implantierter Defibrillator‘ sowie ‚Brustschmerzen / Andere Beschwerden in der Brust‘ im Rahmen der standardisierten Notrufabfrage können mit einer intensiveren Protokollnutzung, der Einklassifizierung von Symptomen, der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements, aber auch der Veränderung der Einsatzzahlen in der Notfallrettung, beispielsweise durch Bevölkerungswachstum oder demografischen Wandel, zusammenhängen.“
Das klingt nach Ausreden. 31,2 bzw. 27,4 Prozent mehr Einsätze bei Herzinfarkten und Schlaganfällen aufgrund einer „Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements“? Das wäre phänomenal. Ebenso wie Bevölkerungswachstum oder demografischer Wandel als Ursachen. Ein paar Prozentpunkte – klar, gut denkbar, aber so hohe Zahlen? Auf die Frage, wie die Feuerwehr die Veränderung der Schlaganfall-Zahlen bewertet, antwortete die Stadtregierung: „In Bezug auf mögliche Veränderungen bei der Häufigkeit der Nutzung des Hauptbeschwerdeprotokolls ‚Schlaganfall / Transitorisch Ischämische (TIA) Attacke‘ bei der standardisierten Notrufabfrage wird auf die Antwort zu Frage 2, die sinngemäß auch für diese Fallgruppen gilt, verwiesen.“ Mit anderen Worten – auch hier wieder Qualitätsmanagement, Bevölkerungswachstum, demografischer Wandel und Co.
Weil „Herzbeschwerden“ als Notruf-Ursache auf verschiedene Symptome zurückzuführen seien, stelle „die Auswahl des Alarmierungsanlasses auf Grundlage von MPDS keine abschließende Diagnose dar“, relativiert die Stadtregierung: „Vor diesem Hintergrund kann nicht darauf geschlossen werden, dass es sich bei den geschilderten Beschwerden letztlich tatsächlich um ‚Herzbeschwerden‘ handelte oder ggf. auch eine andere Erkrankung vorlag.“
Klar, sicher liegt es an Schwerhörigkeit der Mitarbeiter in der Notrufzentrale – man verzeihe mir meinen schwarzen Humor angesichts solcher fadenscheinigen Relativierungen. Die Feuerwehrgemeinschaft Berlin, ein Zusammenschluss hunderter impfkritischer Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen, hat die Anfrage des SPD-Abgeordneten Robert Schaddach nach eigener Aussage „mit regem Interesse zur Kenntnis genommen“, wie die Berliner Zeitung berichtet. Ein Sprecher der Feuerwehrgemeinschaft sagte dem Blatt: „Derartige Steigerungsraten sind erklärungsbedürftig.“ Dem Sprecher fiel auf, dass „die Gesamtzahlen der Herzbeschwerden und Schlaganfälle 2018 und 2019 relativ nah beieinander liegen“. Im Jahr 2020 kam es demnach zu einem ersten Anstieg gegenüber dem Schnitt der beiden Vorjahre von 12,4 Prozent für Herzbeschwerden bzw. 12,9 Prozent bei Schlaganfällen. Der Anstieg 2021 fiel dann noch einmal deutlich höher aus, wie oben ausgeführt.
Für das Jahr 2020 könne es, so der Sprecher, „noch ansatzweise plausibel erscheinen, dass eine unheilvolle Melange aus dem Aufkommen eines neuen Virustypus und dem Einführen beispielloser Maßnahmen mit allen Kollateralschäden zu einer tragischen Steigerung der Zahlen führte“. Aber, so der Mann von der Feuerwehrgemeinschaft weiter zur Berliner Zeitung: „Für das Jahr 2021 scheint aber offenbar ein weiterer unbekannter Faktor hinzugekommen zu sein, der den vormaligen Anstieg noch einmal wesentlich verstärkt.“ Zudem, so der Sprecher weiter, sei bei einem Vergleich der Altersgruppen auffällig, dass „die höchsten Steigerungsraten gerade in den Altersgruppen erfolgen, die gemeinhin nicht als vulnerable Gruppen im Hinblick auf die Covid-19-Erkrankung verstanden werden“. Forderung: RKI und PEI sollen Einsatzzahlen wissenschaftlich aufarbeiten
Die Feuerwehrgemeinschaft stellt denn auch die Forderung, die heute fast schon Ketzerei ist in Deutschland: Im Hinblick auf die „Auffälligkeiten der Steigerungen ist zu prüfen, ob hier gegebenenfalls ein kausaler Zusammenhang mit den immer stärker in den medialen Fokus geratenen Impfnebenwirkungen durch die Coronavakzine vorliegt“.
Die Gemeinschaft geht noch weiter, wie das Blatt berichtet: Sie fordert die Leitung der Berliner Feuerwehr „nachdrücklich dazu auf, im Hinblick auf die vorliegenden Einsatzzahlen eine wissenschaftliche und ergebnisoffene Untersuchung eines möglichen Zusammenhangs in Zusammenarbeit mit den Experten des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) einzuleiten“. Die könnten prüfen, ob die in Berlin ermittelten Zahlen bundesweit gelten.
Sollte durch die beiden Behörden so eine Untersuchung „trotz der offenen Fragen angesichts der zutage geförderten Daten nicht eingeleitet werden“, so die Feuerwehrgemeinschaft laut Berliner Zeitung, müssten „hierfür gerade unter Berücksichtigung der Sicherheit der Bürger und der Angehörigen der Berliner Feuerwehr gleichermaßen stichhaltige Gründe existieren“. Angesichts der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die die Berliner Feuerwehrleitung für alle Angehörigen der Berliner Feuerwehr durchsetzt, wäre eine Anfrage bezüglich der erhöhten Fallzahlen „ein hervorragender Anlass, um einen derartigen Zusammenhang – bei Vorliegen wissenschaftlich fundierter Belege – ganz auszuschließen und somit Vorbehalte abzubauen“.
Bis die geforderten Untersuchungen von den Regierungsbehörden vorgelegt werden und wissenschaftlich fundierte Belege vorhanden seien, die einen kausalen Zusammenhang zwischen Impfung und den erhöhten Zahlen von Schlaganfällen und Herzbeschwerden ausschließen, fordert die Feuerwehrgemeinschaft laut dem Blatt „für alle davon betroffenen Angehörigen der jeweiligen Berufe – auch und gerade über die Feuerwehr hinaus – mit Nachdruck eine Aussetzung der Umsetzung der bereichsbezogenen Impfpflicht“.
In einer funktionierenden Medienlandschaft wäre es eine Selbstverständlichkeit, dass solche Nachrichten sofort von Journalisten aufgegriffen und etwa in der Bundespressekonferenz die Regierung dazu befragt würde. Leider scheint mir die Hoffnung, dass dies tatsächlich geschieht, sehr gering. Die Bundespressekonferenz gleicht immer mehr einer Veranstaltung, in der sich Journalisten und Regierungsvertreter gegenseitig in ihrer Weltsicht bestätigen, zumindest beim Thema Corona.
Initiative dokumentiert Beleidigungen gegen Ungeimpfte Von Beatrice Achterberg
Vor rund einer Woche ist in Deutschland die weitreichende Maskenpflicht gefallen. Die Mehrheit der Deutschen will trotzdem weiter eine Maske tragen. Vielleicht könnte schon im Herbst der Mund-Nasen-Schutz ohnehin zurückkommen.
In der Hochphase der Pandemie kam es zu etlichen verbalen Entgleisungen gegenüber Ungeimpften – von Politikern, aber auch Ärzten, Journalisten und Funktionären. Eine Initiative dokumentiert diese Äußerungen nun. Dabei erzählt auch Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht, wie sie diese Zeit erlebt hat.
Als „Blinddarm“ wurden sie bezeichnet, als „Tyrannen“ oder „Geiselnehmer“. Um im vergangenen Jahr die Impfquote zu erhöhen und vor allem die Unwilligen zu überzeugen, war einigen jedes Mittel recht. So mancher schreckte nicht vor Beleidigungen, Diffamierungen und sogar Strafandrohungen wie Rentenkürzungen zurück.
Der Hashtag #IchHabeMitgemacht auf Twitter sammelt nun diese Zitate und Video-Mitschnitte von Politikern, Journalisten, Ärzten, Funktionären und Prominenten. Der Hashtag geht auf die vom Journalisten Burkhard Müller-Ulrich gegründete Website zurück, der hofft, dass „diese Machtbesoffenheit nochmal juristisch aufgearbeitet wird“. Seit Anfang April posten Nutzer ihre Beispiele.
Den Bestrafungsfantasien waren offenbar keine Grenze gesetzt: von 500 bis 5000 Euro Strafzahlungen, über Zutrittsverbote, Ausreiseverbote bis zur „Beugehaft“.
Mittlerweile gilt als gesichert, dass sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte das Coronavirus übertragen, beide Gruppen können schwer erkranken.
Auf die Frage, wie er heute über seine Äußerung denkt, dass Ungeimpfte vom gesellschaftlichen Leben mithilfe von 2G ausgeschlossen wurden, antwortet Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne):
„Das war nicht der Fall. Jeder konnte sich impfen lassen. Solange die Delta-Variante dominierte, bot die Impfung einen guten Schutz vor Ansteckung und Weitergabe der Infektion. Daher war das im letzten Jahr vollkommen angemessen.“ Anzeige
Der heutige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist dabei, der NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), der ehemalige Ministerpräsident des Saarlands Tobias Hans (CDU), den Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann, aber auch die MDR-Moderatorin Sarah Frühauf in den „Tagesthemen“. Lauterbach und Wüst wollten sich um die Ungeimpften „kümmern“, Winfried Kretschmann warf ihnen vor, Pandemietreiber zu sein und mehrere Schauspieler wollten nicht mit Ungeimpften drehen. Frühauf warf den Nicht-Geimpften sogar vor, Weihnachten gestohlen zu haben.
Die Kolumnistin Sarah Bosetti bezeichnete alle, die sich noch nicht hatten impfen lassen als „Blinddarm“ und „nicht im strengeren Sinne essenziell für das Überleben des Gesamtkomplexes“. Vermutlich unbewusst bediente sich Bosetti dabei der Sprache der Nationalsozialisten, was im Dezember 2021 für Kritik auf Twitter sorgte.
Um den Jahreswechsel 2021/2022 herum, als immer mehr Infektionen mit der Delta-Variante festgestellt wurden, spitzten sich Äußerungen besonders zu. Anzeige
Öffentlichen Widerspruch gab es dagegen wenig, als einer der wenigen Spitzenpolitiker fiel der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki auf, der in einem Interview mit der „Zeit“ sagte, viele Impf-Befürworter scheine es um Rache und Vergeltung zu gehen: „(Rache) an den Ungeimpften, weil man glaubt, in ihnen die Verantwortlichen für unsere derzeitige Misere ausgemacht zu haben, was natürlich völliger Unsinn ist.“
Die Ungeimpften erinnern sich an Schikanen und Ausgrenzung: Iris P. etwa erlebte die Zeit bis zum vorläufigen Scheitern der Impfpflicht so: „Es ging an die Grenzen meines Vorstellungsvermögens. Sollte es so einen Zwang in unserer Demokratie wirklich geben? Übelkeit, Zittern, Schlaflosigkeit und Angst waren meine Begleiter. Ich hielt es nur aus, weil ich mich mit meinem ganzen Sein gegen diese Impfung entschieden habe. Es wurde erst besser, als ich eine Alternative fand: Die Ausreise nach Schweden.“
Ein umgeimpftes Paar, Andreas Stanek und Ines Pache, berichtet: „Wir empfinden beim Thema Ausgrenzung der Ungeimpften Wut, Sorge und Fassungslosigkeit. Selbstständig denkende Menschen werden nicht mehr akzeptiert und pauschal negativ dargestellt. Gab es bis dato bei Ausgrenzung jeglicher Minderheiten einen Aufschrei der Empörung, so werden plötzlich Millionen Menschen per Verordnung ausgegrenzt.“
Die Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht wurde ungewollt zur bekanntesten Ungeimpften Deutschlands. Zu dieser Zeit sagt sie: „Wegen meiner persönlichen Corona-Impfentscheidung wurde ich öffentlich als Schwurblerin, unsolidarische Impfgegnerin und Wissenschaftsfeindin diffamiert. Viele Menschen haben mir geschrieben, dass sie im beruflichen und privaten Umfeld ähnliches erlebt haben. Sie waren oft verzweifelt und erzählten von der Spaltung ihrer Familie, existenziellen Ängsten, Mobbing und Einsamkeit durch gesellschaftliche Isolation. Es ist unsäglich, welches gesellschaftliche Klima diejenigen geschaffen haben, die Ungeimpfte an den öffentlichen Pranger gestellt haben!“
Mit #IchHabeMitgemacht stehen nun diejenigen am Pranger, die zuvor ausgeteilt haben, der Hashtag trendet mittlerweile. Auf WELT-Anfrage, was sie heute über ihre Äußerungen denken, haben sich Wüst, Lauterbach, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), Markus Söder (CSU) und Tobias Hans bisher nicht geäußert.
Das Corona-Impfungen auch tödlich enden können, wissen auch unsere höchsten Richter vom Bundesverfassungsgericht.
Sie schreiben in ihrem Beschluss zur Ablehnung der einstweiligen Verfügung, bzw. des Eilantrags dazu, zur einrichtungsbezogenen Impflicht folgendes: "Kommen Betroffene der ihnen in § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG auferlegten Nachweispflicht nach und willigen in eine Impfung ein, löst dies körperliche Reaktionen aus und kann ihr körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen. Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können."
Usere obersten Verfassungshüter urteilen demnach, dass in "extremen Ausnahmefällen" eine Impfung mit den immer noch notzugelassenen Corona-Impfstoffen tödlich enden kann. Wer sich nicht impfen lassen will, kann sich ja einen anderen Beruf suchen, folgern die Verfassungsrichter.
Käme nun die allgemeine Impfpflicht, würden sie wohl schlussfolgern, dass man dann ja in ein Land auswandern kann, in dem man sich nicht impfen lassen muss. So etwas ist keine unabhängige Rechtssprechung mehr ! Sondern regierungstreu und gesteuert.
Unseren obersten Verfassungshütern ist demnach sehr wohl bekannt, das die Vakzine gegen Corona erhebliche Nebenwirkungen bis hin zum Exitus verursachen können. Und dies nicht nur in ganz wenigen Einzelfällen. So ein Medikament gehört umgehend vom Markt genommen und verboten !
Der komplette Wortlaut der Pressemitteilung des Bundesverfassungegerichts hierzu:
Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht" nach § 20a Infektionsschutzgesetz
Pressemitteilung Nr. 12/2022 vom 11. Februar 2022
Beschluss vom 10. Februar 2022 1 BvR 2649/21
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem die Beschwerdeführenden begehrten, den Vollzug von § 20a und § 73 Abs. 1a Nr. 7e bis 7h Infektionsschutzgesetz (IfSG) („einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“) vorläufig auszusetzen.
Die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Pflicht zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder Kontraindikation in § 20a IfSG als solche begegnet zum Zeitpunkt der Entscheidung zwar keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Es bestehen aber jedenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 20a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik einer doppelten dynamischen Verweisung, da die Vorschrift auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweist, die ihrerseits wiederum auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweist. Die abschließende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bleibt jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die deshalb gebotene Folgenabwägung rechtfertigt den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht. Die hier den Beschwerdeführenden drohenden Nachteile überwiegen in ihrem Ausmaß und ihrer Schwere nicht diejenigen Nachteile, die bei einer vorläufigen Außerkraftsetzung der angegriffenen Regelung für vulnerable Menschen zu besorgen wären.
Sachverhalt:
Nach § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG müssen die in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen des Gesundheitswesens und der Pflege tätigen Personen ab dem 15. März 2022 geimpft oder genesen sein. Bis zum Ablauf des 15. März 2022 haben sie daher der Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens einen Impf- oder Genesenennachweis oder aber ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer medizinischen Kontraindikation vorzulegen. Der Impf- oder Genesenennachweis muss den Anforderungen des § 2 Nr. 3 und 5 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung entsprechen, wobei die Verordnung ihrerseits zur Konkretisierung der Anforderungen an den Nachweis auf die Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweist.
Die meisten Beschwerdeführenden sind in den von § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG erfassten medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen selbständig, angestellt oder verbeamtet tätig. Sie sind überwiegend ungeimpft oder lehnen jedenfalls weitere Impfungen ab; einige waren bereits an COVID-19 erkrankt. Weitere Beschwerdeführende sind Leiter einer Einrichtung oder eines Unternehmens im Sinne des § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG, die weiterhin ungeimpfte Personen beschäftigen wollen. Die übrigen Beschwerdeführenden befinden sich bei ungeimpften Ärzten, Zahnärzten oder sonstigen medizinischen Dienstleistern in Behandlung.
Mit ihrem mit der Verfassungsbeschwerde verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehren sie im Wesentlichen, den Vollzug des § 20a IfSG vorläufig auszusetzen.
Wesentliche Erwägungen des Senats:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bleibt ohne Erfolg.
I. Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, gelten dafür besonders hohe Hürden, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt. Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie, wenn beantragt ist, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darüber hinaus ganz besonderes Gewicht haben.
II. Gemessen an diesen strengen Anforderungen hat der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung keinen Erfolg.
1. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht offensichtlich unbegründet.
Zwar begegnet die Einführung einer einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht in § 20a IfSG als solche unter Berücksichtigung der in diesem Verfahren eingeholten Stellungnahmen vor allem der sachkundigen Dritten zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Es bestehen aber jedenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 20a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik. Es handelt sich hier um eine doppelte dynamische Verweisung, da zunächst der Gesetzgeber auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweist, die ihrerseits aber dann zur Konkretisierung der Anforderungen an den vorzulegenden Impf- oder Genesenennachweis auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweist. Insoweit stellt sich die Frage, ob und inwieweit eine bindende Außenwirkung der dynamisch in Bezug genommenen Regelwerke der genannten Bundesinstitute hier noch eine hinreichende Grundlage im Gesetz findet. Sollte dies der Fall sein, bedarf es weiterer Aufklärung, ob und inwieweit ein tragfähiger Sachgrund auch dafür vorliegt, dass nicht dem Verordnungsgeber selbst die Konkretisierung des vorzulegenden Impf- oder Genesenennachweises übertragen ist, sondern dies den genannten Bundesinstituten überlassen wird.
2. Die danach gebotene Folgenabwägung rechtfertigt aber nicht den Erlass einer einstweiligen Anordnung.
a) Erginge die einstweilige Anordnung nicht und hätte die Verfassungsbeschwerde später Erfolg, sind die Nachteile, die sich aus der Anwendung der angegriffenen Regelungen ergeben, von besonderem Gewicht. Kommen Betroffene der ihnen in § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG auferlegten Nachweispflicht nach und willigen in eine Impfung ein, löst dies körperliche Reaktionen aus und kann ihr körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen. Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können. Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel. Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen. Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein. Dass die in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde möglicherweise eintretenden beruflichen Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind oder sonst sehr schwer wiegen, haben die Beschwerdeführenden jedoch nicht dargelegt; dies ist auch sonst – jedenfalls für den genannten Zeitraum – nicht ersichtlich. Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sind daneben grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen.
b) Erginge dagegen die beantragte einstweilige Anordnung und hätte die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg, sind die Nachteile, die sich aus der Nichtanwendung der angegriffenen Regelungen ergeben, ebenfalls von besonderem Gewicht. Hochaltrige Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem oder mit Behinderungen (vulnerable Gruppen) wären dann in der Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einer deutlich größeren Gefahr ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren und deshalb schwer oder gar tödlich zu erkranken. Nach der weitgehend übereinstimmenden Einschätzung der angehörten sachkundigen Dritten ist davon auszugehen, dass COVID-19-Impfungen einen relevanten – wenngleich mit der Zeit deutlich nachlassenden – Schutz vor einer Infektion auch mit Blick auf die Omikronvariante des Virus bewirken. Würde die einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht nun vorläufig außer Vollzug gesetzt, ginge dies aber mit einer geringeren Impfquote in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen und damit einer erhöhten Gefahr einher, dass sich die dort Tätigen infizieren und sie dann das Virus auf vulnerable Personen übertragen. In der Folge müsste damit gerechnet werden, dass sich auch in der begrenzten Zeit bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde mehr Menschen, die den vulnerablen Gruppen zuzurechnen sind, irreversibel mit dem Virus infizieren, schwer an COVID-19 erkranken oder gar versterben, als wenn die einstweilige Anordnung nicht erlassen würde.
c) Vor diesem Hintergrund überwiegen letztlich die Nachteile, mit denen bei einer vorläufigen Außerkraftsetzung der angegriffenen Regelung für den Zeitraum bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen wäre. Schwerwiegende Nebenwirkungen oder gravierende Folgen, die über die durch die Verabreichung des Impfstoffes induzierte Immunantwort hinausgehen, sind nach derzeitigem Kenntnisstand sehr selten. Ungeachtet dessen bleibt es den von der Nachweispflicht betroffenen Personen unbenommen, sich gegen eine Impfung zu entscheiden. Dass die damit verbundenen beruflichen Nachteile in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung über die Hauptsache sehr schwer wiegen, ist nicht zu besorgen.
Nach wie vor ist die Pandemie jedoch durch eine besondere Infektionsdynamik mit hohen Fallzahlen geprägt, mit der eine große Infektionswahrscheinlichkeit und dadurch ein entsprechend hohes Gefährdungspotential für vulnerable Personen einhergeht. Für diese ist auch im Hinblick auf die Omikronvariante des Virus weiterhin eine möglichst frühzeitige Unterbrechung von Übertragungsketten besonders wichtig, zu der ausweislich der weitgehend übereinstimmenden Stellungnahmen der angehörten sachkundigen Dritten eine COVID-19-Impfung in einem relevanten Maß beitragen kann. Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass sich gerade vulnerable Personen grundsätzlich nur eingeschränkt selbst gegen eine Infektion schützen können und sie zudem auf die Inanspruchnahme der Leistungen, die die der Gesundheit und Pflege dienenden Einrichtungen und Unternehmen erbringen, angewiesen sind.
d) Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber. Bei der Folgenabwägung der jeweils zu erwartenden Nachteile muss daher das Interesse der Beschwerdeführenden zurücktreten, bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde weiterhin ungeimpft in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sein zu können.
Da ich Befürchtung hege dass diese Pressemitteilung bald auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts gelöscht wird, genauso wie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nun seine Websteite zu den Impfnebenwirkunssttatistiken vom Netz genommen hat, haben wir diese per Screen hier gesichert:
mit den Gesetzentwürfen und dem Antrag für eine Impfpflicht gegen COVID-19 liegt vor Ihnen eine historische Abstimmung. Diese will wohlüberlegt sein.
Ihnen werden sich viele Fragen stellen. Weiß ich genug, um fundiert entscheiden zu können? Bringt eine Impfpflicht noch etwas? Ist sie rechtlich zulässig? Folge ich meinem Gewissen oder – vielleicht mit Blick auf die namentliche Abstimmung – der Fraktionslinie?
In rechtlicher Hinsicht sei zusammengefasst: Die Einführung einer wie auch immer gearteten Impfpflicht mit den neuen COVID-19-Impfstoffen – sei sie auch auf bestimmte Gruppen beschränkt oder auf „Vorrat“ – ist mit dem Grundgesetz und bindenden Normen des Völkerrechts nicht vereinbar.
Eine vertiefte Darstellung nicht nur der in diesem offenen Brief angeführten Umstände finden Sie in unserer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss vom 17. März 2022, die den Fraktionen bereits vorliegt und auch auf unserer Website abrufbar ist.
Halten Sie sich bitte die gegenwärtige absurde Situation vor Augen, die noch vor zwei Jahren völlig indiskutabel gewesen wäre: Der Staat will Millionen von Menschen dazu zwingen, sich ein Medikament injizieren zu lassen, welches im Einzelfall schwere Nebenwirkungen haben kann und das bis 2023/2024 noch immer in einer medizinischen Studienphase ist. Man hat noch keine volle Kenntnis über kurz- und mittelfristige und keinerlei Kenntnis über langfristige Nebenwirkungen. Die Entwicklung eines sicheren Impfstoffs braucht sonst mehr als zehn Jahre. Mit den mRNA-Impfstoffen haben wir gar ein völlig neues Wirkprinzip. Fest steht: Die Impfung verursacht sogar Todesfälle. Die Zahlen sind alarmierend. Das Paul-Ehrlich-Institut verzeichnet in seinem aktuellen Sicherheitsbericht bislang 2.255 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang der Impfung. Kürzlich hat auch das Bundesverfassungsgericht mögliche Todesfolgen in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gesehen. Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen ist sicher, dass unter ihnen allein wegen dieses staatlichen Zwangs Todesfälle zu beklagen wären.
Rechtlich auf den Punkt gebracht: Mit dem Erlass dieser Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich Menschen!
Die grundlegende Frage, ob Tötungen von unschuldigen Menschen gerechtfertigt sein könnten, um andere Rechtsgüter zu schützen, hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG in seinem wegweisenden Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klar verneint:
„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“
Nichts anderes gilt für eine Impfpflicht mit drohenden Todesfolgen. Die Betroffenen werden als Objekt behandelt. In ihnen wird lediglich eine Gefahr für andere gesehen, die es auszuschalten oder zu reduzieren gilt. Eine Impfpflicht mit den gegenwärtig zugelassenen COVID-19-Impfstoffen ist daher mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar. Die drohenden Todesfälle und der noch immer experimentelle Charakter der neuen Impfstoffe führt auch zur Verletzung von Art. 2, 3, 8 der EMRK und Art. 6, 7, 17 des UN-Zivilpaktes.
Zudem mangelt es grundlegend an der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht. Unter anderem die Rechte auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) wären daher auch verletzt. COVID-19 liegt in der Fallsterblichkeit jedenfalls nunmehr im Bereich der Influenza. Die Impfung verschafft keine Herdenimmunität und reduziert die Infektiosität – wenn überhaupt – nur unwesentlich, bietet also keinen rechtlich relevanten Fremdschutz. Sie schützt weder vor Infektion noch sicher vor schweren Verläufen. Eine systemische Überlastung des Gesundheitssystems hat zu keinem Zeitpunkt der Pandemie vorgelegen und droht absehbar auch nicht in Zukunft. Ohnehin darf ein Gesetz „auf Vorrat“ für einen solchen möglicherweise in der Zukunft eintretenden Fall nicht beschlossen werden.
Die vergangenen beiden Jahre sind geprägt durch steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung. Bei unbefangener Betrachtung fällt es schwer, die Rechtsrealität noch unter den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu fassen.
Wir appellieren an Sie: Handeln Sie jedenfalls jetzt nicht ideologisch-aktionistisch, sondern rational und in den Grenzen des Rechts (Art. 20 Abs. 3 GG)! Unsere Nachbarn machen es uns vor.
Berlin, den 2. April 2022 Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte
Keine Maskenpflicht im Einzelhandel auf Grundlage des Hausrechtes
Diese Rechtsauffassung vertritt der mir persönlich bekannte Forchheimer Rechtsanwalt Mario Bögelein, ein ausgeweisener Experte der Rechtsgrundlagen der Corona-Schutzmaßnahmen.
Nach Abschaffung der gesetzlichen Grundlage für die Anordnung einer Maskenpflicht außerhalb von Hotspots wird derzeit heiß diskutiert, ob eine solche Maskenpflicht von den Einzelhändlern im Rahmen des Hausrechtes angeordnet werden kann. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Bögelein ist dies nicht möglich, da das sogenannte Hausrecht keine Rechtsgrundlage hierfür bietet. Auch ein Bußgeld kann bei einem Verstoß nicht fällig werden.
Grundsätzlich sind infektionsschutzrechtliche Anordnungen wie die Anordnung einer Maskenpflicht für das Betreten der Geschäftsräume nur dann möglich, soweit diese auf die einschlägigen Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz oder der daraus basierenden Landesverordnung, in Bayern die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, gestützt werden können. Soweit in diesen bundes- oder landesrechtlichen Vorgaben keine Beschränkungen vorgesehen sind, ist auch eine zusätzliche Infektionsschutzmaßnahme auf Basis des sogenannten Hausrechtes nicht möglich, was nachfolgend erläutert wird:
Verstoß gegen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz denkbar
Eine Zugangsbeschränkungen zu privatrechtlich organisierten Räumlichkeiten ist möglich, stößt aber an ihre Grenzen, wenn diese Maßnahme diskriminierend ist. Eine solche Diskriminierung ist einerseits denkbar, soweit die Zugangsbeschränkungen gegen die Vorschriften des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verstößt. Demnach sind Benachteiligungen von Menschen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nicht zulässig. Von dieser Regelung dürfte aber nur ein geringer Teil der Kunden betroffen sein. Maskenpflicht als vertragliche Nebenpflicht nicht verkehrsüblich
Die Anordnung einer Maskenpflicht ist nach Ansicht des Verfassers aber auch darüber hinaus nur möglich, wenn dem Kunden eine vertragliche Nebenpflichten zum Tragen einer Maske im Rahmen des Kaufvertrages trifft. Zwar könnte der Einzelhändler als Nebenpflicht des mit dem Kunden zu schließenden Kaufvertrages die Einhaltung von besonderen Anordnungen fordern. Allerdings ist auch dies nur möglich, soweit die angeordnete vertraglichen Nebenpflicht aus § 241 Abs. 2 BGB „verkehrsüblich“ ist. Gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB hat nichts anderes für das Vorfeld des Abschlusses des Kaufvertrages zu gelten. Nach der Vorschrift entsteht ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 BGB auch durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen bzw. dem Betreten der Verkaufsräume.
Der Gesetzgeber und auch der Verordnungsgeber haben jedoch klargemacht, dass mit dem Auslaufen der Maßnahmen am 02.04.22 verpflichtende infektionsschutzrechtliche Maßnahmen nur im Falle der Hotspotregelung gemäß §28a Infektionsschutzgesetz verhältnismäßig und damit verkehrsüblich sind.
Der Eingriff in die Grundrechte des Kunden ist nur dann verhältnismäßig und die Anordnung einer Maßnahme verkehrsüblich, wenn es sich um notwendige Schutzmaßnahmen handelt, die nur soweit rechtmäßig sind, als sie zur Verbreitung einer Krankheit erforderlich sind. Maßnahmen dürfen nur dann getroffen werden, solange sie erforderlich sind. Dies ist nach dem Willen des Gesetzgebers und des Verordnungsgebers seit 03.04.22 außerhalb von sog. Hotspots gerade nicht mehr der Fall.Dementsprechend kann in diesem Fall auch kein Bußgeld fällig werden.
„Die Anordnung einer Maskenpflicht im Einzelhandel auf Basis des Hausrechtes ist nach unserer begründeten Rechtsansicht rechtswidrig. Allerdings bleibt davon das freiwillige Trage der Maske oder auch die Abgabe einer Empfehlung durch den Einzelhändler unberührt und damit weiterhin möglich. Lediglich die Anordnung einer Pflicht auf Grundlage des Hausrechtes ist nicht möglich“, erläutert RA Bögelein.
Ab heute, bzw. schon gestern, ist jedem Geschäftsinhaber freigestellt ob seine Kunden eine Maske tragen müssen, oder nicht. Es gilt das so genannte Hausrecht beidem man z.B. auch jemanden aus seinem Geschäft ausschließen könnte, wenn er gelbe Gummistiefel anhat. Die Maskenpflicht und sämtliche G-Regeln sind bundesweit Geschichte. Zumindest momentan. Trotz Rekordinzidenzwerten die wir in der gesamten angeblichen "Corona-Pandemie" bisher noch nie in dieser Höhe hatten.
Ich machte daher heute in Waischenfeld die Probe auf`s Exemple. Im Rewe-Markt wurden sämtliche Schilder am Eingang bezüglich Maskenpflicht entfernt. Deshalb verzichtete ich beim Eintritt auf meine "lieb gewonnene FFP-2 Maske". Es war sehr viel los im Laden, zwei Kassen waren geöffnet und Schlangen dahinter. Bis auf eine Frau vor mir an Kasse 1 trugen alle ihre geliebten FFP-2 Masken.
Außer der Kassiererin an dieser Kasse, sie war maskenlos, ihre Kollegin an Kasse 2 hatte noch eine so genannte "medizinische Maske" hinter ihrer Plexiglasscheibe auf. Für Verkäuferinnen galt ja noch nie die FFP-2 Maskenpflicht, nur für die Kunden.
Ich wurde jedenfalls als einer der zwei Unmaskierten bestaunt wie wenn ich von einem fernen Planeten aus dem All auf die Erde gefallen wäre. Jedenfalls zu dem Zeitpunkt als ich im Laden war. Einige erschrockene Zeitgenössinen und Zeitgenossen machten gar einen großen Bogen um mich. Hielten Abstand und waren offenbar völlig erstaunt, dass es jemand gewagt hat ohne "Staubschutzmaske", die normalerweise Handwerker bei Schleifarbeiten tragen, den Laden zu betreten.
Bis jetzt habe ich es tatsächlich überlebt.
Dann war ich in der Sparkasse. Da gilt nach wie vor die FFP-2 Maskenpflicht und ich war schneller wieder draußen, als drinn. Sogar die Damen hinter dem Schalter waren noch maskiert. Trotz Plexiglasvollschutz". Die beiden örtlichen Metzgereien hatten heute nachmittag geschlossen, wie auch die beiden Bäckereien - beide Betriebsurlaub. Es hängen aber immer noch die Schilder drann. FFP-2 Maskenpflicht und Eintritt nur für eine, höchstens zwei Personen gleichzeitig.
Dann war ich noch im Staahäusla. Schon gestern nachmittag. An der Tür noch das Schild FFP-2 Maskenpflicht. Drinnen fast alles voll, Keine bzw. keiner eine Maske auf. So wie vor Corona. Auch nicht auf dem Klo. Auch der "Heckel-Bräu" hat wieder offen. Maskenpflicht Fehlanzeige, G-Kontrollen auch. Auch alles gerammelt voll.
Im Hotel Zur Post ein Schild: "Alles kann, nichts muss." Wer eine Maske aufsetzten will, kann es machen, wer nicht - auch gut.
Nach zwei Jahren Gehirnwäsche ist dass kein Wunder, dass 90 Prozent der Bevölkerung noch maskiert rumlaufen. Nicht nur innen, sondern auch außen.
Dann heute abend auf Gemeinderatssitzung in Kirchehrenbach. Keine Maskenpflicht und auch sonst keine Corona-Regeln mehr. Alles ganz normal so wie vorher.
Ganaz wenige trugen aber dennoch Maske. Das ist völlig normal, denn denn das Gehirnn hat adapiert und kann nicht von heute auf morgen den Schalter umschalten.
Wir haben nun die ungeschwärzten Protokolle des RKI zu den Coronamaßnahmen
Oder wer dann Beispielsweise bei der Web-Konferenz am 15. Februar 2023 so alles dabei war, was vorher geschwärzt war: Lage-AG-Sitzung zu COVID-19 Ergebnisprotokoll Aktenzeichen: 4.06.02/0024#0014 Anlass: COVID-19 Datum: Mittwoch, 15.02.2023, 11:00 Uhr Sitzungsort: Webex-Konferenz Moderation: Lars S...
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Wir haben nun die ungeschwärzten Protokolle des RKI zu den Coronamaßnahmen
Wir wissen nun auch wer bei der ersten Sitzung am 16. Januar 2020 dabei war: VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH Koordinierungsstelle des RKI Agenda der nCoV-Lage-AG AG-Sitzung „Neuartges Coronavirus (nCoV)-Lage“ Ergebnisprotokoll (Aktenzeichen: 4.06.02/0024#0014) Lage: Neuartiges Coronavirus (nCoV), W...
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Was ist "grüne Energie" ?
Nun habe ich eine umfangreiche Antwort von Robert Habeck erhalten, die ich hier nicht vorenthalten will, die aber m.E.ein komplettes Zurückrudern des ursprünlichen Gesetzentwurfes darstellt. Da kann sich nun jeder selbst seine Gedanken darüber machen: Antwort von Robert Habeck Bündnis 90/Die Grünen...
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Strafanzeige gegen den Brandenburgischen Ministerterpräsidenten Dietmar Woidke (SPD)
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