Hier wird der Stand des Wissens über die „Impfstoffe“ beschrieben. Er kündet von einem medizinischen und menschlichen Desaster, das schon jetzt nicht mehr bestritten werden kann. Dimension und Auswirkungen des Skandals sind schwer erträglich.
Die gegen SARS-CoV-2 gerichteten „Impfstoffe” haben keine Wirkung auf das Vollbild COVID (schwere Lungenentzündung durch SARS-CoV-2, sehr selten) und sind giftig. Das war den Zulassungsbehörden vor Erteilung der Notfallzulassung bekannt, wie aus den Dokumenten, die Pfizer der FDA im Rahmen der Zulassung vorgelegt hat, hervorgeht. Dazu unten mehr.
Was nun folgt, ist der Stand des Wissens über die „Impfstoffe“. Wer diese Tatsachen als „Fake News" oder „Verschwörungstheorien" abtut, hat etwas zu verlieren oder zu verbergen.
Von den als „Impfstoffen“ bezeichneten Giftstoffen wurden in Deutschland möglicherweise schon jetzt zehntausende Menschen getötet. Sie sind an der „Impfung” gestorben, wie vermutlich mindestens 2,5 Millionen Impftote weltweit, wenn man davon ausgeht, dass einer von 2.000 Impflingen an der „Impfung” stirbt. Es dürfte aber eher jeder tausendste Impfling sterben; die Schätzungen von Steve Kirsch (ein amerikanische Informatiker und Unternehmer) sind sehr solide. Das wären dann weltweit bislang etwa 5 Millionen Impftote bei 5 Milliarden Impflingen.
Allerdings erzeugen die „Impfstoffe” auch zahlreiche chronische Krankheiten, die nicht unmittelbar zum Tod führen, die aber die Lebensqualität stark absenken und auf Dauer zum Tod führen können. Das schreibt sich so leicht, aber die betroffenen Menschen leiden furchtbar, haben beispielsweise Lähmungen der Beine, Schlaganfälle, chronische, schwer behandelbare Schmerzen, Nierenversagen oder funktionseinschränkende Neuropathien. Dr. Gunter Frank hat mir ihre Leidensberichte gezeigt, er behandelt und berät sie täglich. Viele können nicht mehr arbeiten und werden abhängig von staatlichen Zuwendungen, können nicht mehr für ihre Familien sorgen. Ihr Leidensweg führt auch oft zum Tod, wenn das Gefäßsystem schwer beschädigt ist, erholt man sich nicht mehr, sondern siecht dahin. „Nebenwirkungen” ist ein verharmlosender Begriff
Derart schwer betroffen von nicht tödlichen Impfschäden dürften 0,5 bis 1 Prozent der Impflinge sein, was auch die Zwischenanalyse der von Harald Matthes geleiteten ImpfSurv-Studie der Charité zeigte, deren Publikation neulich allerdings von der Unileitung unterdrückt wurde.
Hier findet sich eine Sammlung von über 500 wichtigen wissenschaftlichen Aufsätzen (in Fachzeitschriften mit Peer-Review-Verfahren) zur Toxizität der Impfung. Dabei handelt es sich nicht um „Nebenwirkungen”, das ist ein verharmlosender Begriff, sondern die Giftigkeit ist die Hauptwirkung der „Impfstoffe”, ihre alleinige Wirkung. Denn diese schützen nicht vor einer Lungenentzündung bei einer Infektion mit SARS-CoV-2, sondern schaden einfach nur, weil das SARS-CoV-2-SPIKE-Protein, für das die „Impfstoffe” kodieren, ein Toxin ist. All dies kann den offiziellen wissenschaftlichen Publikationen Pfizers entnommen werden, wie ein kanadischer Ärzteverbund sehr klar gezeigt hat.
Ein neuer Artikel in Virology Journal bestätigt die Toxizität der „Impfstoffe” und zeigt auf, dass sie zu einer Immunsuppression führen, was ein erhöhtes Infektions- und Krebsrisiko nach sich zieht, da das Immunsystem beide Krankheitsarten verhindert. Zum Niveau der Evidenz
Immer wieder wird von Befürwortern der „Impfstoffe“ behauptet, die Evidenz für die toxische Wirkung der Substanzen sei unzureichend. Die WHO hat jedoch schon lange das UMC-System (UMC steht für "Upsala Monitoring Center") für die Feststellung des Kausalzusammenhangs zwischen der Gabe eines Pharmakons und dem Auftreten toxischer Wirkungen etabliert. Darin werden für einen sicheren Kausalzusammenhang gefordert:
Klinisches oder paraklinisches pathologisches Symptom/Syndrom, das im zeitlichen Zusammenhang mit der Gabe des Pharmakons steht Grunderkrankung oder andere Pharmaka erklären das Symptom/Syndrom nicht Entzug des Pharmakons führt zur Rückbildung des Symptoms/Syndroms Optional: Wiedergabe des Pharmakons führt zur erneuten Herausbildung des Symptoms/Syndroms (falls Evidenz aus Punkt 3 nicht stark genug).
Beispielsweise überzeugen sich viele Mitbürger jeden Abend mit Hilfe dieser Kriterien, welche toxischen Wirkungen das Pharmakon Ethanol („Alkohol“) hat. Insgesamt sind diese Kriterien im Interesse der Patientensicherheit so aufgebaut, dass sie viel leichter erreicht werden können als der klinische Nachweis der Wirksamkeit eines Arzneimittels.
Die ersten beiden UMC-Punkte sind bei den „Impfstoffen“ gegen SARS-CoV-2 erfüllt. Der dritte Punkt ist nicht erfüllbar, da aufgrund der chronischen Wirkung der „Impfung“ (die mRNA persistiert monatelang in den Keimzentren der Lymphfollikel) kein Entzug des Pharmakons möglich ist. In solchen Fällen muss die Evidenz durch den prospektiven oder retrospektiven epidemiologischen Vergleich geimpfter und ungeimpfter Probanden geprüft werden. Zahlreiche Arbeiten, die Geimpfte und Ungeimpfte vergleichen, liefern aber ausreichend epidemiologische Evidenz, um zu zeigen, dass Geimpfte in der Tat unter schweren Syndromen leiden, die Ungeimpfte nicht entwickeln.
Ein gutes Beispiel ist diese Studie ("Protection and Waning of Natural and Hybrid Immunity to SARS-CoV-2") aus dem NEJM, die indirekt zeigt, dass Geimpfte im Vergleich zu Ungeimpften eine Immunschwäche entwickeln. Es wäre ein Leichtes, entsprechende epidemiologische retrospektive Untersuchungen in den OECD-Ländern durchzuführen, bei der anhand von matched pairs (Patienten möglichst gleich, aber Geimpft gegen Ungeimpft) und den Endpunkten Tod (jeglicher Ursache) und schwere Morbidität (jegliche Ursache) gezeigt würde, dass die Geimpften viel kränker sind und auch deutlich mehr von ihnen sterben als bei den Ungeimpften. Aber im strengen Sinne notwendig ist das nicht. Wir haben schon sehr lange genug Evidenz im Sinne der UMC Kriterien. Was die Zulassungsbehörden wussten
Doch nun zum Material, das Pfizer der FDA im Rahmen des Notfallzulassungsverfahrens vorgelegt hatte. Diese Dokumente zeigen eindeutig, dass der „Impfstoff” ein Toxin ist, das gleichzeitig aufgrund der klinischen Daten keine relevante Wirkung auf das Krankheitsgeschehen hat. Also hätte es keine Zulassung geben dürfen, die Regulatoren wussten, dass sie ein Gift zulassen und sogar zur Behandlung von Kindern empfehlen.
Um es ganz klar zu sagen: Diese Regulatoren, nicht nur die FDA, sondern bei uns auch die zuständige Europäische Arzneimittelagentur (EMA), das für Impfstoffe zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die ständige Impfkommission STIKO haben wissentlich ein Gift zugelassen. Sie wussten aus den Zulassungsdokumenten, dass tausende Menschen an der „Impfung” sterben könnten, ohne dass es dadurch irgendeinen Nutzen geben würde.
Was wissen wir über die Pfizer-Dokumente? Die Feministin und Anti-Globalisierungsaktivistin Dr. Naomi Wolf, eine Anglistin, hat mit einem Team von Freiwilligen damit begonnen, die Dokumente auszuwerten, die Pfizer der FDA zum Wirkstoff BNT162b (dem "Impfstoff“) vorgelegt hatte und die eigentlich erst in 75 Jahren veröffentlicht werden sollten. Ein amerikanisches Gericht hat die Veröffentlichung verfügt, was zeigt, dass die Gewaltenteilung in USA immer noch besser funktioniert als hierzulande.
Frau Wolf legte jüngst eine Art Erlebnisbericht der Arbeit der von ihr koordinierten Freiwilligengruppe vor. Ihr Text ist lediglich deskriptiv und vollkommen unwissenschaflich, aber was sie qualitativ beschreibt, ist ausreichend, um zu zeigen, dass FDA, EMA und PEI wussten, was sie bei der Zulassung taten: Sie gaben ein Gift zur massenhaften Verwendung frei. Außer einfachen Schmerzmitteln (nicht steroidale Antiphologistika wie Aspirin) dürfte 2021 keine andere Arzneimittelgruppe weltweit so massiv genutzt worden sein wie die SARS-CoV-2 „Impfstoffe”, doch kann es gut sein, dass mehr Menschen „geimpft” wurden als Schmerzmittel einnahmen. Noch nie wurde eine Substanz zugelassen, die bei empfohlener Dosierung so tödlich ist
Die Pfizer-Dokumente zeigen die Pharmakokinetik der Injektionen mit einer Verteilung der Nanopartikel in zahlreichen Organen. Pfizer Mitarbeiter gaben in den Dokumenten an, dass der „Impfstoff” unwirksam ist. Obwohl Frau Wolf keine Quoten angibt, berichtet sie von 42.000 Impfnebenwirkungen und 1.200 Impftoten, die in den Pfizer-Dokumenten beschrieben sind. Egal in welchen Zeitraum diese Toten angefallen sind und wieviele Injektionen nötig waren, um diese Anzahl von Toten zu erreichen, wurde in der Geschichte der modernen Pharmakologie noch nie eine Substanz zugelassen, die bei empfohlener Dosierung so tödlich ist.
Natürlich gibt es zahlreiche zugelassene Medikamente, die viel toxischer sind als BNT162b, beispielsweise Morphin oder Digitalis. Mit beiden kann man bei ausreichend hoher Dosis jeden Menschen mit Sicherheit töten, was bei BNT162b nicht der Fall ist. Doch sind beide bei Einhaltung der empfohlenen Dosis pro Kilogramm Körpergewicht eben nie tödlich, BNT162b tötet hingegen wahrscheinlich 1 bis 2 Promille der Behandelten und verstümmelt 5 bis 10 Promille bei Einhaltung der empfohlenen Dosis.
Frau Wolf schildert auch die toxische Wirkung auf Schwangere und Stillende und die extrem hohen Abortraten unter der „Impfung” mit dem Gift. Sie weist darauf hin, dass die Wirkung auf die Feten der mit BNT162b vergifteten Schwangeren und die Säuglinge der Stillenden dokumentiert sind und mit Berichten über einen drastischen Anstieg der Totgeburten im Impfjahr 2021 übereinstimmen.
Es ist auch wahrscheinlich, dass BNT162b die Gonaden dauerhaft schädigt. Wir werden sehen, wie hoch die Fertilität der geimpften Populationen 2021 und 2022 im Vergleich zu den Vorjahren oder ungeimpften Menschen ist. Weltweit sind möglicherweise viele tausende Kinder durch die „Impfung” abgetrieben worden, Säuglinge haben schwere Schäden erlitten und vielleicht können hunderttausende Paare keine Kinder mehr zeugen.
Auch die kardiotoxische Wirkung des Gifts waren Pfizer und der FDA bekannt, wie Frau Wolf berichtet. Sie bestätigt sich nun anhand der vielen Todesfälle junger Sportler, die in der Impfperiode an Herzversagen starben, und gilt als wissenschaftlich erwiesen. Ebenso zahlreiche andere schwere Organschäden. Was folgt daraus?
1. Die Regulatoren hätten die „Impfstoffe” niemals zulassen dürfen.
2. Die Zulassung für alle SARS-CoV-2-„Impfstoffe” muss sofort zurückgezogen werden, damit fiele auch die Impfpflicht für Berufe der Krankenversorgung weg, deren Durchsetzung durch das Bundesverfassungsgericht mindestens ein vollständiges Ignorieren der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch die Richter bedeutet.
3. Die Aussage, wer wolle, könne sich doch freiwillig impfen lassen, ist falsch, da die Freiwilligen nicht darüber informiert werden, dass ihnen ein Gift angeboten wird, welches keinen Nutzen, aber ein hohes Schadenpotenzial aufweist. Einfacher gesagt: Man kann sich mit einem nicht zulassungsfähigen Medikament nicht freiwillig behandeln lassen. Heroin oder Kokain kann man sich in Deutschland auch nicht legal freiwillig spritzen lassen.
4. Die Impfopfer müssen großzügig entschädigt werden. Angesichts ihrer Zahl könnte daraus ein Generationenprojekt werden wie der Wiederaufbau der DDR ab 1990.
5. Die Diskriminierung Ungeimpfter muss sofort aufhören.
6. Selbstverständlich ist auch eine strafrechtliche Aufarbeitung erforderlich. Das geltende Recht reicht dafür aus.
Ich erlaube mir mal an die große DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley zu erinnern was sie kurz nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 gesagt hatte. Wie recht sie doch hatte, zeigt sich heute, über 20 Jahre später in ganz eklatanter Weise:
Tod nach Impfung: Italien zahlt 77.000 Euro Erstmals Entschädigung für Impfgeschädigte
Francesca Tuscano bekommt Anfang April vergangenen Jahres eine Dosis des AstraZeneca-Vakzins verabreicht. Nur wenige Stunden nach der Impfung bekommt die 32 Jahre alte Lehrerin starke Kopfschmerzen. Am Tag darauf fanden ihre Eltern sie bewusstlos auf. Nicht einmal 24 Stunden später, am 4. April 2021, stirbt sie auf der Intensivstation des Krankenhauses San Martino in Genua.
Die gerichtsmedizinische Untersuchung ergab, dass Tuscano an den Nebenwirkungen der Covid-19-Impfung starb. Fachärzten und Gerichtsmedizinern zufolge steht die plötzliche Hirnthrombose in einem unmittelbaren und ursächlichen Zusammenhang mit der Verabreichung des Impfstoffes.
Die Hinterbliebenen erhalten eine Entschädigung von 77.468,53 Euro. Die Familie hält den Betrag allerdings für zu gering und strengt nun eine Zivilklage gegen den italienischen Staat an. Es war das erste Mal, dass ein italienisches Gericht den Staat zur Zahlung einer Entschädigung wegen Impfschäden mit einer Strafe belegt. Besonders perfide: Als Lehrerin unterlag Tuscano zum Zeitpunkt der Impfung der berufsbezogenen Impfpflicht für Personen, die in Kindergärten, Schulen und Hochschulen tätig sind.
Eine ganze Reihe weiterer Fälle beschäftigt derzeit die Gerichte. Meist handelt es sich um junge Frauen, die – wie Francesca Tuscano – kurz nach der Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff schwer erkrankten oder verstarben.
Auf die Gerichte könnte eine immense Klagewelle zurollen
Die italienische Regierung hat bereits im Januar einen mit 150 Millionen Euro dotierten Fonds zur Entschädigung von Personen eingerichtet, die durch die Covid-Impfung geschädigt wurden. In diesem Jahr stehen 50 Millionen Euro und im kommenden Jahr weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Sollte ein Vakzin Schäden verursachen, müsse der italienische Staat den betroffenen Personen Schmerzensgeld zahlen, erklärte damals der Präsident des italienischen Verfassungsgerichts Giancarlo Coraggio. Die Entschädigungspflicht seitens des Staates bezieht sich indes nicht ausschließlich auf Pflichtimpfungen, sondern auch auf Impfungen, die der Staat nur empfiehlt, wie im Fall der Corona-Impfstoffe.
Auf die Gerichte könnte eine Klagewelle zurollen, da die Impfpflicht für über 50 Jahre alte Italiener noch bis zum 15. Juni gilt. Ihren Zweck hat die von der Regierung Draghi verfügte Repressalie gleichwohl nicht erfüllt: Behörden zufolge wurden bislang 1,2 Millionen Bescheide zur Zahlung des einmaligen Bußgeldes in Höhe von 100 Euro versendet, weitere 600.000 werden in Kürze verschickt. Es ist die größte Strafaktion gegen unbescholtene Bürger in der Geschichte Italiens. Enteignung von Vermögenswerten für die Entschädigung von Impfgeschädigten
Auch hierzulande ist eine Entschädigung geplant. Am 12. Dezember 2019 wurde das neue Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) vom Deutschen Bundestag verabschiedet, das zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Mit „Geschädigte durch Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“ ist darin der neue Entschädigungstatbestand überschrieben. Die Impfnebenwirkungen könnten die Bundesbürger teuer zu stehen kommen.
Um die Mittelbeschaffung für den Fall überbordender Zahlungen zu sichern, wurde nämlich auch das Lastenausgleichsgesetz ausgeweitet. Dieses ermöglicht zur Finanzierung möglicher „sozialer Entschädigungen“, Ausgleichsabgaben von allen Bürgern und Firmen in Deutschland in Form einer Vermögensabgabe zu verlangen.
Dies bedeutet: Die Bundesregierung kann ab Anfang 2024 eine Enteignung von Vermögenswerten der Bevölkerung für die Entschädigung von Impfgeschädigten verfügen.
Warum das Bundesverfassungsgericht vor dem Hintergrund der aktuellen Vorgänge in Italien vor zwei Tagen die partielle Impfpflicht als rechtmäßig und verfassungsgemäß beurteilt hat, dürfte sich wohl nur den acht Richterinnen und Richtern des Ersten Senats erschließen.
Was ist nur los in unserem Land, und wo kommt dieser Fanatismus her, den wir in den Corona-Zeiten erleb(t)en? Und der offenbar sehr vielen gar nicht mehr auffällt. Jedenfalls den Kollegen von der Bild-Zeitung. Die haben am Montag einen Artikel veröffentlicht unter der Überschrift: „Für 50 Euro von Berlin nach Kiew – Mit dem Flixbus in den Krieg.“ Schon bei der Unterschrift unter dem Titelbild, das eine Frau in besten Jahren vor einem giftgrünen Flixbus zeigt, kam ich ins Stutzen. Da steht: „Ksenia (39) musste ihre Heimat verlassen – und kehrte nach Kiew zurück, um Impfpässe zu holen“. Wie bitte – in der Überschrift ist die Rede von einer Reise in den Krieg, und in der nächsten Zeile davon, dass diese nötig war, um die Impfung nachzuweisen. Habe ich mich verlesen?
Das hatte ich heute in der BILD uach gelesen. Jedoch nicht so ausführlich wie nun auf https://reitschuster.de/
Ich greife nur mal diesen Satz aus Reitschusters Artikel raus:
Wo doch bewiesen ist, dass Kinder keine Treiber der Pandemie sind, und dass die Impfung eben keinen wirklich umfassenden Schutz vor Ansteckung bietet.
Ergänzend erlaube ich mir dazu hinzuzufügen: Die Impfung bietet überhaupt keinen Schutz gegen eine Ansteckung mit dem Coronavirus und schützt auch nicht davor dieses Virus an Andere weiterzugeben. Im Gegenteil: Man kann unter Umständen durch die Impfung schwerer erkranken als durch das Virus selbst und ursächlich der Impfung sogar daran versterben.
Impfkomplikationen: Mehr schwere Nebenwirkungen als gedacht?
Laut Paul-Ehrlich-Institut haben 0,02 Prozent der Corona-Geimpften schwere Nebenwirkungen wie Herzmuskelentzündungen erlitten. Doch in anderen Staaten soll ein Prozent betroffen sein. Neue Untersuchungen bestätigen das.
Uch war in jungen Jahren begeistertes Mitglied der Chrsitlich Sozialen Union (CSU).
Nicht nur einfaches Mitlied, sondern zuerst in der Jungen Union im Landkreis Bayreuth auch führendes Mitglied. Ich gründete damals den JU-Ortverband Tüchersfeld, meines damaligen Heimatortes. Da gab es den JU-Ortsverband Pottenstein noch gar nicht. Als dieser dann mit Hans Bayer gegründet wurde (1981) fusionierten wir und wurden nach Speichersdorf zum zweitgrößten JU-Ortsverand mit knapp 280 Mitliedern im Landkreis Bayreuth.
Ich kandidierte damals für den Stadtrat Pottenstein mit der neu gegründeten Jungen Liste und fuhr auf dem letzten Listenplatz 20, den ich bewusst haben wollte, ein sehr beachtliches Ergebnis ein.
Ich damals als junger Journalist Franz Josef Strauß bei einem Journalistenseminar im Kolpinghaus der Hans-Seidel-Stiftung in München-Schwabing persönliich kennen. Einer der Teilnehmer, der direkt vor mir in dem Hörsaal saß, war Thomas Gottschalk.
Ja - richtig gelesen: Der große Kulmbacher Thomas Gottschalk. Damals noch ein kleiner Plattenaufleger bei Bayern 3. Und Diskjockey (DJ) in bayerischen Discos.
Mit Thomas Gottschalk verbindet mich noch heute eine Freundschaft und mit Franz Josef Strauß seit damals bis zu seinem Tod auch. Strauß persönlich lud mich zu seinen Geburtstagsfgeiern ein. Unvergessen sein 65. Geburtstag in der Münchner Olympiahalle mit dem damaligen Gastredner Bundeskanzler Helmut Kohl. Oder in der Hofer Freiheitshalle oder im Reisenbierzelt auf dem Volksfestplatz in Bayreuth. Ich hatte sogar die private Telefonnummer von FJS und konnte ihn jederzeit anrufen. FJS hatte immer ein Ohr für die kleinen Bürger.
Was heute in der CSU, die das "Christliche" in ihrem Parteinamen verankert hat, stößt mich eher ab und lässt mich oftmals auch erschaudern.
Wie nun der Rücktritt des CSU-Generalsekrätärs Mayer, der einem Journalisten und dessen Verlag mit der Vernichtung gedroht hat.
Der Journalist Boris Reitschuster kommentiert dies sehr treffend wie folgt:
Was ist nur mit Deutschlands Politikern los? Ja, ich weiß, man darf so eine Frage nicht stellen, sonst ist man sofort „Populist“. Aber ganz ehrlich: Kommt man um diese Frage herum, wenn man die neueste Nachricht liest? Der neue CSU-Generalsekretär Stephan Mayer, früher Staatssekretär im Bundesinnenministerium und Mitglied es deutschen Bundestags, hat sich offenbar etwas erlaubt, was eher an einen Gangsterfilm erinnert als an die Vorstellung, die anständige Menschen früher von Politik hatten. Mayer soll den „Bunte“-Reporter Manfred Otzelberger einen Tag vor Veröffentlichung eines Berichts massiv bedroht haben. Wörtlich sagte der CSU-Mann laut FOL am Telefon: „Ich werde Sie vernichten. Ich werde Sie ausfindig machen, ich verfolge Sie bis ans Ende Ihres Lebens. Ich verlange 200.000 Euro Schmerzensgeld, die müssen Sie mir noch heute überweisen.“ Weiter drohte Mayer mit der Zerstörung des Burda-Verlages, „Mehrere Zeugen waren anwesend, als der Journalist von Mayer mit einer Lawine von Androhungen und Vorwürfen überschüttete“, schreibt FOL.
Vernichtungsphantasien und Drohungen, eine „Verfolgung bis ans Lebensende“ und faktische Nötigung mitten aus dem Herzen einer der etablierten Parteien und des Bundestages. Wo bitte leben wir? Was für eine Verrohung ist das? Da klingt jemand, der im Dezember noch der Bundesregierung angehört hat, mehr wie ein Terrorist denn als verantwortungsvoller Politiker. Ausgerechnet aus den Reihen derjenigen, die, wie Mayers Chef, Ministerpräsident Markus Söder, ständig denen mit anderer Meinung eben eine solche Verrohung vorwerfen.
Der Skandal ist mit der Aussage des CSU-Generalsekretärs noch nicht zu Ende. Aber erst einmal ein Rückblick. Zum Auslöser des Wutausbruches. Laut seiner Bundestags-Homepage ist Mayer ledig, und Wikipedia zufolge auch kinderlos. Gut, den Angaben des Ideologie-Portals Wikipedia sollte man zwar nie trauen, aber in diesem Fall beruft sich das Portal auf die Selbstauskunft des Abgeordneten. Ende April hatte die „Bunte“ berichtet, dass Mayer gar nicht kinderlos sei, sondern einen achtjährigen Sohn hat. Und nicht nur das: Der hoch dotierte Abgeordnete, bis Dezember als Staatssekretär mit Doppelsalär, soll für den Nachwuchs auch keinen Unterhalt gezahlt haben (ein Vorwurf, der auch gegenüber Gesundheitsminister Karl Lauterbach im Feld steht). Den Unterhalt soll stattdessen Mayers Vater übernommen haben.
Bunte-Reporter Otzelberger hatte Mayer vor der Veröffentlichung die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Bericht zu äußern. Das tat dieser nicht. Man mag nun diskutieren, ob man solch ein Eindringen der Medien in die Privatsphäre für gut oder falsch hält. Ich finde – bei jemandem, der in so hervorgehobener Stellung tätig ist und der Regierung angehörte, sind Lügen über das Privatleben von öffentlichem Interesse.
Wie reagiert Mayer nun auf seinen Ausfall? Mit folgender Erklärung – die an Scheinheiligkeit und Heuchelei nicht mehr zu überbieten ist: „Aus gesundheitlichen Gründen habe ich heute den Parteivorsitzenden der CSU gebeten, mich von meiner Aufgabe als Generalsekretär zu entbinden. Das ist meine persönliche Entscheidung. Ich habe das Amt des Generalsekretärs gerne und mit großer Freude ausgeführt. Ich bedanke mich bei der gesamten Partei und vor allem bei unserem Parteivorsitzenden Markus Söder für die sehr gute und freundschaftliche Zusammenarbeit.“
Nur in einem Nebensatz geht Mayer in seiner Rücktrittserklärung nach drei Monaten im Amt auf seinen Ausfall ein: „In einem aufgrund einer eklatant rechtswidrigen Berichterstattung geführten Gespräch mit einem Journalisten der Bunten habe ich möglicherweise eine Wortwahl verwendet, die ich rückblickend nicht für angemessen betrachten würde. Dies bedaure ich sehr.“
„Möglicherweise“? Eine Entschuldigung klingt anders.
Mayer ist schon früher negativ aufgefallen. So täuschte er eine Anwesenheit im Bundestag vor: Am 27. April 2018 trug er sich in die Anwesenheitsliste ab 9 Uhr ein, während er nachweislich im von Berlin ca. 600 km entfernten Waldkraiburg an einer Veranstaltung teilnahm. Der Sportfunktionär Mayer musste im Rahmen der „Maskenaffäre“ einräumen, Kontaktdaten der schweizerischen Firma Emix, welche er von seiner Schwester erhalten hatte, im Innenministerium weitergegeben zu haben. Mayer behauptet, erst durch eine Medien-Anfrage davon erfahren zu haben, dass seine Schwester eine Provision für die Vermittlung der Kontakte gefordert haben soll.
Mayer ist das Musterbeispiel eines Politikertyps, der völlig abgehoben ist von der Lebenswirklichkeit der einfachen Menschen und sich offenbar für etwas Besseres hält – für den normale Regeln nicht gelten und der anderen mit Vernichtung drohen kann. Ob es ein Zufall ist, dass ausgerechnet Söder ihn in die absolute Vertrauensposition des Generalsekretärs hievte? Auch der CSU-Chef ist für seine Rambo-Manieren bekannt.
Was ebenso schlimm ist wie der Ausfall Mayers: Wer derartiges Verhalten nicht als Einzelfall abtut, sondern hier eine Tendenz sieht, wird sofort mit der Populismus-Keule angegriffen und diffamiert. Muss sich da noch jemand darüber wundern, dass die Politikverdrossenheit bei uns ungekannte Ausmaße erreicht hat und das Vertrauen gegen die Verantwortlichen so gering ist wie kaum jemals zuvor?
Frage: Was ist los mit unserer Demokratie und dem Recht laut Grundgesetz auf freie Meinungsäußerung ? Was ist los mit unseren Politikerinnen und Politikern ? Haben wir noch eine Demokratie in der Meinungs-und Pressefreiheit gilt ? Ich bezweifle dies inzwischen sehr !
Der bisherige UN-Sonderberichterstatter für Folter und erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, hat schwere Kritik an den deutschen Sicherheitsbehörden geübt. Die Überwachung der Polizei funktioniere in Deutschland nicht.
In Deutschland gibt es beim Umgang mit Polizeigewalt nach Auffassung eines UN-Menschenrechtsexperten „Systemversagen“. Dieses Fazit zieht der bisherige UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, aus seinem Austausch mit der Bundesregierung, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zuvor hatte die Zeitung Die Welt darüber berichtet.
Melzer war im Sommer 2021 wegen mehrerer Videos, die offenbar Polizeigewalt bei Berliner Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen zeigten, aufgeschreckt worden. Er äußerte Sorge darüber und bat die Bundesregierung um eine Stellungnahme. „Ich fand die Reaktion der Regierung bedenklich“, sagte er jetzt. Nach Auffassung der Bundesregierung sei es verhältnismäßig gewesen, dass Polizisten beispielsweise einen nicht aggressiven Demonstranten vom Fahrrad stießen und auf den Boden warfen. „Die Wahrnehmung der Behörden, was verhältnismäßig ist, ist verzerrt“, sagte Melzer.
Weiterlesen in der renomierten Frankfurter Allgenmeinen Zeitung (FAZ):
Dies mag alles richtig sein - oder auch falsch ? Ich weiß es schlichtweg nicht.
Ich halte von Twitter, Instergram, Waths-App und Co. - wahrscheinlich schreibe ich das alles sogar falsch - nichts. Absolut nichts !
Ich bin in keinem einzigen dieser Portale Mitglied und mein Handy habe ich mit Beginn der Corona-Hystetrie auch abgeschafft.
Einzige Ausnahme ist noch facebook. Aber auch hier überlege ich schon lägner, ob ich meinen Account hier löschen sollte, oder nicht ? Denn ich lasse mich sehr ungern in meiner freien Meinungsäußerung zensieren.
Deshalb bin ich hier ja selbständig mit diesem Forum, in dem mich niemand zensieren kann. Weil ich es selbst betreibe und der Inhaber bin.
Mit mir muss hier nicht jemand gleicher Meinung sein. Ich freue mich auf einen weiterhin kontroversen Austausch ohne Zensur. Und gerne auch mit Kritik, wenn diese konstruktiv ist.
Niemand weiß, wie die pandemische Lage in einem halben Jahr aussehen wird. Anstatt von neuen Horrorszenarien zu reden, sollte Karl Lauterbach besser dafür sorgen, den Sommer nicht wieder zu vertrödeln. Kommentar von Christina Kunkel
Nach mehr als zwei Jahren Pandemie sollte bei jedem Experten angekommen sein, wie wichtig für die Akzeptanz der Pandemie-Maßnahmen in der Bevölkerung eine unaufgeregte, stringente Kommunikation ist. Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach müsste mittlerweile wissen, dass Spekulationen über eine "Killervariante", die die Welt im nächsten Winter heimsuchen könnte, absolut untauglich sind, um Menschen zu Vorsicht und Umsicht zu bewegen - oder sie gar von einer Impfung zu überzeugen.
Im Gegenteil: Das Image des alarmistischen Dauer-Warners Lauterbach verfestigt sich, auch die Vernünftigsten schalten irgendwann auf Durchzug. Es würde mehr helfen, sich nach zwei vertrödelten Sommern wenigstens diesmal gut auf mögliche Szenarien im Winter vorzubereiten. Die nötige Expertise dafür gäbe es ja mittlerweile im Gesundheitsministerium, aber auch durch den Corona-Expertenrat. Verfrühte Warnungen vor Horror-Winter
Natürlich ist es gut möglich, dass es im Herbst und Winter wieder neue Varianten des Coronavirus geben wird. Auch dass andere Atemwegserkrankungen in der kalten Jahreszeit wieder mehr Menschen treffen werden, ist keine Neuigkeit.
Doch wie ansteckend eine neue Version von Sars-CoV-2 sein könnte, wie schwer sie krank macht, wenn ein Großteil der Bevölkerung schon durch Impfung oder Infektion mit dem Virus in Kontakt war, dazu gibt es noch keine nur annähernd wissenschaftlich fundierten Informationen. Genauso wenig, wie jemand vorhersagen konnte, dass nach Delta die insgesamt mildere Omikron-Variante kommt, kann man jetzt Aussagen über die pandemische Lage in einem halben Jahr treffen.
1. Es gab in der ganzen "Pandemie-Zeit" noch nie eine "Killervariante".
2. Wir brauchen uns auf nichts vorbereiten, auch nicht auf einen "Horrer-Winter", den es bisher auch noch nie gegeben hat.
3. Varianten des Corona-Virus und Corona selbst sind älter als die Menscheit und treten seitdem jedes Jahr erneut auf.
4. Atemwegserkrankrankungen gab es schon immer, und wird es immer geben. Dagegen hilft keine Impfung.
5. Das Virus "Sars-Cov-2" gibt es schon längst nicht mehr.
6. Wir befinden uns immer noch in einer "Test-Pandemie". Würde man nicht mehr testen, wäre Corona längst Geschichte.
7. Eine "pandemische Lage" hatten wir bisher nicht. Die Überlastung der Krankenhäuser und Intensivstationen ist mit verherrenden Falschentscheidungen der Bundesregierung zu begründen.
8. Karl Lauterbach ist als Bundesgesundheitsminster eine absolute Fahlbesetzung des Kabinetts Scholz. Dies war vorauszusehen.
9. Fast alle so genannte "Verschwöhrungstheorien" der so genannten "Coronaleugner" sind Wirklichkeit geworden.
10: Die angekündigte heilbringende Impfung gegen das Corona-Virus hat weder etwas gebracht, noch etwas genützt. Das Gegenteil ist der Fall, was sich inzwischen immer mehr mit den gravierenden Nebenwirkungen der Gen-Vakzine abzeichnet und sich zu bestätigen scheint.
Im Ausgangsjahr der Pandemie bestellte der Bund mehr als eine Milliarde OP- und FFP2-Masken. Das Auftragsvolumen belief sich auf gut zwei Milliarden Euro.
Masken würden nicht helfen, hieß es damals zur Zeit der Bestellungen, weil noch nicht ausreichend davon vorhanden waren. Dieses Narrativ wurde erst später geändert.
Wie im Rausch kaufte das Gesundheitsministerium (BMG) unter Jens Spahn Schutzkleidung und Desinfektionsmittel ein. Die Beweise dafür, dass Masken nicht zur Bekämpfung des Virus geeignet sind und insbesondere für Kinder schädlich sein können, sind stabil und eindeutig. Nebeneinkünfte der Abgeordneten
An diesen Einkäufen waren u.a. 40 Bundestagsabgeordnete beteiligt, die als Vermittler auftraten und Angebote der anbietenden Unternehmen an das einkaufende BMG weiterleiteten. Die meisten von ihnen kassierten dafür aber keine Provision – zumindest nicht persönlich. Wäre das der Fall gewesen, hätten die Abgeordneten dies lediglich publik machen müssen. Denn Abgeordnete dürfen Nebeneinkünfte haben und auch unternehmerisch tätig werden.
Tätigkeiten und Einnahmen, die auf mögliche Interessenskonflikte hindeuten, sind dem Bundestagspräsidenten zu melden und zu veröffentlichen. Weiterhin müssen alle Einnahmen über einer Summe von 1.000 Euro pro Monat oder 10.000 Euro pro Jahr gemeldet werden.
Neben den Abgeordneten, die zumindest offiziell keine Provision kassierten, sind da aber noch die Vorgänge um die Abgeordneten Georg Nüßlein (ex-CSU) und Alfred Sauter (CSU) zu erwähnen. Die beiden Volksvertreter hatten 660.000 Euro (Nüßlein) und 1,2 Millionen Euro (Sauter) Provision kassiert.
Dies war der Lohn für die Einfädelung von Maskenverkäufen der hessischen Textilfirma Lomotex an die Gesundheitsministerien in Bayern und des Bundes sowie an das Bundesinnenministerium in Höhe von insgesamt knapp 63 Millionen Euro. Dies sei nach Ansicht des OLG München und nun auch der Bundesanwaltschaft legal gewesen.
Gegen diese Zahlungen hatten die Staatsanwaltschaften München und Berlin Beschwerde erhoben.
OLG München weist Korruptionsklage ab
Gegen Nüßlein, Sauter und Tandler leiteten die Staatsanwaltschaften der Bundesländer München und Berlin Verfahren auf Korruptionsverdacht ein, die derzeit vom Bundesgerichtshof (BGH) bearbeitet werden. Zuvor hatte die Generalstaatsanwaltschaft München den Prozess vor dem OLG-München verloren. Seitens der Staatsanwaltschaft sollte hier ein Musterprozess zum Tatbestand der Abgeordnetenbestechung durchgeführt werden, um ein Exempel gegen Korruption von Abgeordneten zu statuieren.
Der Prozess endete in einer heftigen Niederlage für die Staatsanwaltschaften. Die sichergestellten Provisionen mussten den Beschuldigten zurückgezahlt werden. Die Staatsanwaltschaft ging in Beschwerde gegen die Beschlüsse des OLG.
Die Beschuldigten erhielten lediglich eine Rüge für die Durchführung der Geschäfte, die zu “Demokratieverdruss” führen könnten.
Ebenfalls wurde der Bundestag für dessen unzureichenden Schmiergeld-Paragrafen für Abgeordnete gerügt (§ 108e – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern).
Nun liegt der Fall auf Bundesebene, also beim BGH, und damit setzt sich auch die Bundesanwaltschaft mit den Vorgängen auseinander. Die Bundesanwaltschaft ist die Staatsanwaltschaft des Bundes und wird vom weisungsgebundenen Generalbundesanwalt Peter Frank geleitet. Bundesanwaltschaft: Provisionen verstoßen nicht gegen den Anti-Korruptionsparagrafen
“In einem aktuellen Verfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe um Sauter und Nüßlein hat die Bundesanwaltschaft Partei ergriffen für die beiden ehedem führenden CSU-Politiker. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft verstoßen die Masken-Provisionen nicht gegen den Anti-Korruptionsparagrafen (§ 108e) für Parlamentarier. Das geht aus einer 50-seitigen Stellungnahme der Bundesanwaltschaft von Ende Februar für den BGH hervor, der über diesen Fall entscheiden muss”, schreibt die Süddeutsche Zeitung, die bereits das Verfahren am OLG begleitete.
Im Zentrum der Bewertung stand die Frage, ob die beiden ehemaligen Parlamentarier im Rahmen ihres Mandats gehandelt hätten. Die Verteidigung hatte schon am OLG argumentiert, Nüßlein und Sauter hätten „außerhalb ihrer Parlamente“ gehandelt und seien daher unschuldig.
Das OLG-München begründete die Entscheidung im November zu Gunsten der Beschuldigten und verwies auf Paragraf 108e. Nach dem „eindeutigen Willen“ des Bundestags sei es kein Gesetzesverstoß, wenn ein Abgeordneter die „Autorität seines Mandats“ und seine Kontakte nutze, um Entscheidungen außerhalb des Parlaments zu beeinflussen. Das sei so „hinzunehmen“.
Dem schloss sich die Bundesanwaltschaft an und positionierte sich zugunsten von Nüßlein und Sauter. Damit hat die Klage der Berliner und Münchner Staatsanwaltschaften wenig Aussicht auf Erfolg. Spahns Verhör
Zweifel kommen jedoch durch die Aussagen Jens Spahns auf, die dieser in der Zeugenvernehmung durch die Staatsanwaltschaft München getätigt hatte. Spahn sagte aus, Aufgabe der beteiligten Mitarbeiter sei es, den Kontakt zwischen den Abgeordneten der Fraktion und dem Fachministerium zu halten.
„Diese Mitarbeiter seien Ansprechpartner für die tägliche Arbeit zwischen Ministerium und Fraktion. Das spreche dafür, dass sich Nüßlein in diesem Fall als Vize-Fraktionschef im Ministerium gemeldet habe. Zumindest habe man das im Ministerium annehmen müssen”, berichtet die Tagesschau.
Spahn selbst sei schockiert gewesen, als er erfahren habe, Nüßlein hätte sich eigene Vorteile durch das Einstreichen der Provision verschafft.
Noch ein weiterer Fall von Maskenbeschaffung durch das BMG spielte bei dem Verhör eine Rolle. Allerdings geht es in diesem Fall um andere Summen. Spahn befürchtete bereits 2020 Untersuchungsausschuss
Die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs und Ex-Ministers Gerold Tandler, Andrea Tandler, hatte mit einem Partner 48,3 Millionen Euro Provision für die Vermittlung von Masken durch die Schweizer Handelsfirma Emix erhalten.
Insgesamt hatte der Bund für etwa 700 Millionen Euro bei der Firma eingekauft und zahlte im Schnitt 5,58 Euro pro FFP-2 Maske. Bayern zahlte der Firma 8,90 Euro und NRW 9,90 pro Maske. Die Gewinne der Schweizer Jungunternehmer belaufen sich vermutlich auf 100 bis 200 Millionen Euro.
Andrea Tandler, die mit ihrem Partner Darius N. eine kleine PR-Agentur namens „Little Penguin“ betreibt, soll je nach Vertrag zwischen 5 und 7,5 Prozent Provision von Emix erhalten haben. Allein im Mai 2020 sollen 14 Millionen Euro an Tandlers PR-Agentur geflossen sein; Schätzungen zufolge liegt die Gesamtsumme zwischen 34 und 51 Millionen Euro. Spahns SMS-Deals
Tandler war im Februar über die mit ihr befreundete CSU-Europaabgeordnete Monika Hohlmeier, Tochter des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, zuerst an die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml herangetreten.
Nach der erfolgreichen Vermittlung fragte sie Hohlmeier, ob sie den Kontakt auch an das BMG weiterleiten könne. Sie brauche eine schnelle Entscheidung, ob der Bund auch Masken benötige.
Hohlmeier bot postwendet dem “lieben Jens” drei Millionen Schutzmasken an. Erwähnte aber gleichzeitig, sie sei bei dem Deal in keinster Weise finanziell beteiligt. Spahn schlug sofort zu und schrieb noch am gleichen Abend zurück, es bestehe Bedarf und man solle das Angebot an seine Bundestags-E-Mail-Adresse schicken.
Nachdem die das BMG beratende Firma Ernst & Young später eine Zahlung über 168 Millionen Euro an Emix wegen Qualitätsmängeln stoppte, wandte sich Tandler erneut mit einem “Dicken Bussi” an Hohlmeier. Die Firma stehe vor einem Desaster, falls die Zahlungen nicht einträfen. Abermals wandte sich die CSU-Frau an Spahn, doch zu diesem Zeitpunkt war Spahn dann schon vorsichtiger.
Er warnte davor, dass sich künftig noch Untersuchungsausschüsse mit der ganzen Sache beschäftigen würden. Er wolle daher keinen politischen Einfluss nehmen und schrieb Hohlmeier dies: „Schützt Dich und mich. Lg Jens“. Vorwurf der Korruption
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegenüber Tandler lautete, sie habe das BMG mit Schmiergeld zum Kauf der Masken bei Emix bewegen wollen. Dazu hätte sie mit ihrem Partner Geldwäsche betrieben.
In der Folge kam es zu Durchsuchungen bei der Unternehmerin und ihrem Partner. Diese legte beim Landgericht München Beschwerde gegen das Vorgehen ein und bekam Recht. Die Verdachtsmomente hätten nicht für die Durchführung einer Razzia ausgereicht.
Obwohl es bisher keine Erkenntnis gibt, wem das Schmiergeld hätte zufließen sollen, wollen die Ermittler der Staatsanwaltschaft das Verfahren noch nicht aufgeben. Man warte noch auf Informationen, die über die Rechtshilfe von den Schweizer Behörden beantragt wurden.
Wenn daraus nichts wird, bleiben nur noch steuerrechtliche Ermittlungen, um gegen Tandler und Partner vorzugehen. Der Staat als Beute
Letztlich scheinen die Beschuldigten bei derzeitiger Rechtslage nicht illegal gehandelt zu haben. Wie das OLG-München feststellte, sei die einschlägige Norm nicht ausreichend. Das Urteil darf als Aufforderung an den Bundestag verstanden werden, den wirkungslosen Paragraphen 108e StGB zu überdenken.
Der Skandal liegt also viel tiefer. Zuerst: Warum müssen Abgeordnete, die derzeit 10.083,47 Euro monatlich verdienen, noch Geld mit Nebeneinkünften machen? Warum gibt es kein Verbot substantieller Nebeneinkünfte und die vollständige Transparenz aller Einkünfte der Abgeordneten und Minister? Wie kann es sein, dass ein Gesundheitsminister ein exklusives Abendessen für 9.999 Euro pro Person veranstaltet, ohne die Namen der Gäste offenlegen zu müssen?
Das eigentliche Problem liegt aber noch tiefer. Es wird immer Gesetzeslücken und Workarounds geben, wie Politiker bei der Auftragsvergabe schummeln können, um den eigenen Klüngel zu bedienen. Der Politiker von heute ist durch eine jahrzehntelange Negativauslese nicht nur oft völlig inkompetent, er ist auch oftmals moralisch bankrott und nutzt diese Regelungslücken gnadenlos zum eigenen Vorteil aus.
Dieses Problem tritt aber immer auf, wenn sich der Staat als Unternehmer betätigt. Es wird derzeit nur so offenkundig, weil die Akteure unfähig sind, ihre Spuren richtig zu verwischen. Korruption existiert in einem gewissen Grade immer, da sollte man sich keinen Illusionen hingeben.
Um die Korruption zu begrenzen, müssten den Entscheidungsträgern enge Grenzen gesetzt sein, in welchem Umfang sie über den Staat Geschäfte machen dürfen. Alle so „überlebensnotwendigen“ Güter hätten in der “Pandemie” auch privat bereitgestellt werden können.
Aber es brauchte den Staat, um den Absatz bei Schutzkleidung und Impfungen zu garantieren und das unternehmerische Risiko bei den Anbietern zu minimieren. Privatpersonen hätten ohne Zwang und eigenen Antrieb niemals in diesem Umfang Geld für den Müll ausgegeben, der nun unsere Straßen und Parks verdreckt und bald als Sonderabfall entsorgt werden wird.
Nicht nur bedarf der Paragraf 108e StGB einer Revision. Politiker sollten endlich für ihre Entscheidungen mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden können. Nur wer auch persönlich für sein Tun haftet, handelt verantwortungsvoll. Wer sich das nicht zutraut, sollte das Amt auch nicht ausüben.
Die Quelle ist völlig unverdächtig. Selbst für jene, die gerne hinter allem, was kritisch zum Thema Corona ist, Schwurbelei argwöhnen. „Herzprobleme und Schlaganfälle: Zahl der Rettungseinsätze steigt stark an“, heißt die Schlagzeile in der Berliner Zeitung. Und nein, es war kein Abgeordneter der AfD, auf dessen Anfrage die Nachricht zurückgeht – sondern Robert Schaddach, seines Zeichens SPD-Volksvertreter in Berlin. Ob der Mann ahnte, was er lostritt, als er die Einsätze der Berliner Feuerwehr wegen Herzbeschwerden und Schlaganfällen abfragte?
Jedenfalls befeuert das Ergebnis diejenigen, die davon ausgehen, dass die Impfung vielen Menschen Gesundheitsprobleme bringe, insbesondere mit dem Herz. Die Antwort der Berliner Stadtregierung auf die Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus: „Unter den Stichwörtern ‚Herzbeschwerden / Implantierter Defibrillator‘ sowie ‚Brustschmerzen / Andere Beschwerden in der Brust‘ stieg die Zahl der protokollierten Einsätze im Jahr 2021 im Vergleich zu den Durchschnittswerten aus den Jahren 2018/2019 um 31 Prozent auf insgesamt 43.806 Einsätze“, und wie die Berliner Zeitung aufführt: „Die Zahl der protokollierten Einsätze unter den Stichworten ‚Schlaganfall / Transitorisch Ischämische (TIA) Attacke‘ stieg im Vergleich zu den Durchschnittswerten aus den Jahren 2018/2019 um 27 Prozent auf insgesamt 13.096 Einsätze.“
Auf Schaddachs Frage, wie die Berliner Feuerwehr die Veränderung der Einsatzzahlen im Hinblick auf Herzbeschwerden bewertet, antwortete die Senatsverwaltung: „Veränderungen bei der Häufigkeit der Nutzung der Hauptbeschwerdeprotokolle ‚Herzbeschwerden / Implantierter Defibrillator‘ sowie ‚Brustschmerzen / Andere Beschwerden in der Brust‘ im Rahmen der standardisierten Notrufabfrage können mit einer intensiveren Protokollnutzung, der Einklassifizierung von Symptomen, der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements, aber auch der Veränderung der Einsatzzahlen in der Notfallrettung, beispielsweise durch Bevölkerungswachstum oder demografischen Wandel, zusammenhängen.“
Das klingt nach Ausreden. 31,2 bzw. 27,4 Prozent mehr Einsätze bei Herzinfarkten und Schlaganfällen aufgrund einer „Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements“? Das wäre phänomenal. Ebenso wie Bevölkerungswachstum oder demografischer Wandel als Ursachen. Ein paar Prozentpunkte – klar, gut denkbar, aber so hohe Zahlen? Auf die Frage, wie die Feuerwehr die Veränderung der Schlaganfall-Zahlen bewertet, antwortete die Stadtregierung: „In Bezug auf mögliche Veränderungen bei der Häufigkeit der Nutzung des Hauptbeschwerdeprotokolls ‚Schlaganfall / Transitorisch Ischämische (TIA) Attacke‘ bei der standardisierten Notrufabfrage wird auf die Antwort zu Frage 2, die sinngemäß auch für diese Fallgruppen gilt, verwiesen.“ Mit anderen Worten – auch hier wieder Qualitätsmanagement, Bevölkerungswachstum, demografischer Wandel und Co.
Weil „Herzbeschwerden“ als Notruf-Ursache auf verschiedene Symptome zurückzuführen seien, stelle „die Auswahl des Alarmierungsanlasses auf Grundlage von MPDS keine abschließende Diagnose dar“, relativiert die Stadtregierung: „Vor diesem Hintergrund kann nicht darauf geschlossen werden, dass es sich bei den geschilderten Beschwerden letztlich tatsächlich um ‚Herzbeschwerden‘ handelte oder ggf. auch eine andere Erkrankung vorlag.“
Klar, sicher liegt es an Schwerhörigkeit der Mitarbeiter in der Notrufzentrale – man verzeihe mir meinen schwarzen Humor angesichts solcher fadenscheinigen Relativierungen. Die Feuerwehrgemeinschaft Berlin, ein Zusammenschluss hunderter impfkritischer Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen, hat die Anfrage des SPD-Abgeordneten Robert Schaddach nach eigener Aussage „mit regem Interesse zur Kenntnis genommen“, wie die Berliner Zeitung berichtet. Ein Sprecher der Feuerwehrgemeinschaft sagte dem Blatt: „Derartige Steigerungsraten sind erklärungsbedürftig.“ Dem Sprecher fiel auf, dass „die Gesamtzahlen der Herzbeschwerden und Schlaganfälle 2018 und 2019 relativ nah beieinander liegen“. Im Jahr 2020 kam es demnach zu einem ersten Anstieg gegenüber dem Schnitt der beiden Vorjahre von 12,4 Prozent für Herzbeschwerden bzw. 12,9 Prozent bei Schlaganfällen. Der Anstieg 2021 fiel dann noch einmal deutlich höher aus, wie oben ausgeführt.
Für das Jahr 2020 könne es, so der Sprecher, „noch ansatzweise plausibel erscheinen, dass eine unheilvolle Melange aus dem Aufkommen eines neuen Virustypus und dem Einführen beispielloser Maßnahmen mit allen Kollateralschäden zu einer tragischen Steigerung der Zahlen führte“. Aber, so der Mann von der Feuerwehrgemeinschaft weiter zur Berliner Zeitung: „Für das Jahr 2021 scheint aber offenbar ein weiterer unbekannter Faktor hinzugekommen zu sein, der den vormaligen Anstieg noch einmal wesentlich verstärkt.“ Zudem, so der Sprecher weiter, sei bei einem Vergleich der Altersgruppen auffällig, dass „die höchsten Steigerungsraten gerade in den Altersgruppen erfolgen, die gemeinhin nicht als vulnerable Gruppen im Hinblick auf die Covid-19-Erkrankung verstanden werden“. Forderung: RKI und PEI sollen Einsatzzahlen wissenschaftlich aufarbeiten
Die Feuerwehrgemeinschaft stellt denn auch die Forderung, die heute fast schon Ketzerei ist in Deutschland: Im Hinblick auf die „Auffälligkeiten der Steigerungen ist zu prüfen, ob hier gegebenenfalls ein kausaler Zusammenhang mit den immer stärker in den medialen Fokus geratenen Impfnebenwirkungen durch die Coronavakzine vorliegt“.
Die Gemeinschaft geht noch weiter, wie das Blatt berichtet: Sie fordert die Leitung der Berliner Feuerwehr „nachdrücklich dazu auf, im Hinblick auf die vorliegenden Einsatzzahlen eine wissenschaftliche und ergebnisoffene Untersuchung eines möglichen Zusammenhangs in Zusammenarbeit mit den Experten des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) einzuleiten“. Die könnten prüfen, ob die in Berlin ermittelten Zahlen bundesweit gelten.
Sollte durch die beiden Behörden so eine Untersuchung „trotz der offenen Fragen angesichts der zutage geförderten Daten nicht eingeleitet werden“, so die Feuerwehrgemeinschaft laut Berliner Zeitung, müssten „hierfür gerade unter Berücksichtigung der Sicherheit der Bürger und der Angehörigen der Berliner Feuerwehr gleichermaßen stichhaltige Gründe existieren“. Angesichts der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die die Berliner Feuerwehrleitung für alle Angehörigen der Berliner Feuerwehr durchsetzt, wäre eine Anfrage bezüglich der erhöhten Fallzahlen „ein hervorragender Anlass, um einen derartigen Zusammenhang – bei Vorliegen wissenschaftlich fundierter Belege – ganz auszuschließen und somit Vorbehalte abzubauen“.
Bis die geforderten Untersuchungen von den Regierungsbehörden vorgelegt werden und wissenschaftlich fundierte Belege vorhanden seien, die einen kausalen Zusammenhang zwischen Impfung und den erhöhten Zahlen von Schlaganfällen und Herzbeschwerden ausschließen, fordert die Feuerwehrgemeinschaft laut dem Blatt „für alle davon betroffenen Angehörigen der jeweiligen Berufe – auch und gerade über die Feuerwehr hinaus – mit Nachdruck eine Aussetzung der Umsetzung der bereichsbezogenen Impfpflicht“.
In einer funktionierenden Medienlandschaft wäre es eine Selbstverständlichkeit, dass solche Nachrichten sofort von Journalisten aufgegriffen und etwa in der Bundespressekonferenz die Regierung dazu befragt würde. Leider scheint mir die Hoffnung, dass dies tatsächlich geschieht, sehr gering. Die Bundespressekonferenz gleicht immer mehr einer Veranstaltung, in der sich Journalisten und Regierungsvertreter gegenseitig in ihrer Weltsicht bestätigen, zumindest beim Thema Corona.
Initiative dokumentiert Beleidigungen gegen Ungeimpfte Von Beatrice Achterberg
Vor rund einer Woche ist in Deutschland die weitreichende Maskenpflicht gefallen. Die Mehrheit der Deutschen will trotzdem weiter eine Maske tragen. Vielleicht könnte schon im Herbst der Mund-Nasen-Schutz ohnehin zurückkommen.
In der Hochphase der Pandemie kam es zu etlichen verbalen Entgleisungen gegenüber Ungeimpften – von Politikern, aber auch Ärzten, Journalisten und Funktionären. Eine Initiative dokumentiert diese Äußerungen nun. Dabei erzählt auch Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht, wie sie diese Zeit erlebt hat.
Als „Blinddarm“ wurden sie bezeichnet, als „Tyrannen“ oder „Geiselnehmer“. Um im vergangenen Jahr die Impfquote zu erhöhen und vor allem die Unwilligen zu überzeugen, war einigen jedes Mittel recht. So mancher schreckte nicht vor Beleidigungen, Diffamierungen und sogar Strafandrohungen wie Rentenkürzungen zurück.
Der Hashtag #IchHabeMitgemacht auf Twitter sammelt nun diese Zitate und Video-Mitschnitte von Politikern, Journalisten, Ärzten, Funktionären und Prominenten. Der Hashtag geht auf die vom Journalisten Burkhard Müller-Ulrich gegründete Website zurück, der hofft, dass „diese Machtbesoffenheit nochmal juristisch aufgearbeitet wird“. Seit Anfang April posten Nutzer ihre Beispiele.
Den Bestrafungsfantasien waren offenbar keine Grenze gesetzt: von 500 bis 5000 Euro Strafzahlungen, über Zutrittsverbote, Ausreiseverbote bis zur „Beugehaft“.
Mittlerweile gilt als gesichert, dass sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte das Coronavirus übertragen, beide Gruppen können schwer erkranken.
Auf die Frage, wie er heute über seine Äußerung denkt, dass Ungeimpfte vom gesellschaftlichen Leben mithilfe von 2G ausgeschlossen wurden, antwortet Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne):
„Das war nicht der Fall. Jeder konnte sich impfen lassen. Solange die Delta-Variante dominierte, bot die Impfung einen guten Schutz vor Ansteckung und Weitergabe der Infektion. Daher war das im letzten Jahr vollkommen angemessen.“ Anzeige
Der heutige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist dabei, der NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), der ehemalige Ministerpräsident des Saarlands Tobias Hans (CDU), den Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann, aber auch die MDR-Moderatorin Sarah Frühauf in den „Tagesthemen“. Lauterbach und Wüst wollten sich um die Ungeimpften „kümmern“, Winfried Kretschmann warf ihnen vor, Pandemietreiber zu sein und mehrere Schauspieler wollten nicht mit Ungeimpften drehen. Frühauf warf den Nicht-Geimpften sogar vor, Weihnachten gestohlen zu haben.
Die Kolumnistin Sarah Bosetti bezeichnete alle, die sich noch nicht hatten impfen lassen als „Blinddarm“ und „nicht im strengeren Sinne essenziell für das Überleben des Gesamtkomplexes“. Vermutlich unbewusst bediente sich Bosetti dabei der Sprache der Nationalsozialisten, was im Dezember 2021 für Kritik auf Twitter sorgte.
Um den Jahreswechsel 2021/2022 herum, als immer mehr Infektionen mit der Delta-Variante festgestellt wurden, spitzten sich Äußerungen besonders zu. Anzeige
Öffentlichen Widerspruch gab es dagegen wenig, als einer der wenigen Spitzenpolitiker fiel der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki auf, der in einem Interview mit der „Zeit“ sagte, viele Impf-Befürworter scheine es um Rache und Vergeltung zu gehen: „(Rache) an den Ungeimpften, weil man glaubt, in ihnen die Verantwortlichen für unsere derzeitige Misere ausgemacht zu haben, was natürlich völliger Unsinn ist.“
Die Ungeimpften erinnern sich an Schikanen und Ausgrenzung: Iris P. etwa erlebte die Zeit bis zum vorläufigen Scheitern der Impfpflicht so: „Es ging an die Grenzen meines Vorstellungsvermögens. Sollte es so einen Zwang in unserer Demokratie wirklich geben? Übelkeit, Zittern, Schlaflosigkeit und Angst waren meine Begleiter. Ich hielt es nur aus, weil ich mich mit meinem ganzen Sein gegen diese Impfung entschieden habe. Es wurde erst besser, als ich eine Alternative fand: Die Ausreise nach Schweden.“
Ein umgeimpftes Paar, Andreas Stanek und Ines Pache, berichtet: „Wir empfinden beim Thema Ausgrenzung der Ungeimpften Wut, Sorge und Fassungslosigkeit. Selbstständig denkende Menschen werden nicht mehr akzeptiert und pauschal negativ dargestellt. Gab es bis dato bei Ausgrenzung jeglicher Minderheiten einen Aufschrei der Empörung, so werden plötzlich Millionen Menschen per Verordnung ausgegrenzt.“
Die Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht wurde ungewollt zur bekanntesten Ungeimpften Deutschlands. Zu dieser Zeit sagt sie: „Wegen meiner persönlichen Corona-Impfentscheidung wurde ich öffentlich als Schwurblerin, unsolidarische Impfgegnerin und Wissenschaftsfeindin diffamiert. Viele Menschen haben mir geschrieben, dass sie im beruflichen und privaten Umfeld ähnliches erlebt haben. Sie waren oft verzweifelt und erzählten von der Spaltung ihrer Familie, existenziellen Ängsten, Mobbing und Einsamkeit durch gesellschaftliche Isolation. Es ist unsäglich, welches gesellschaftliche Klima diejenigen geschaffen haben, die Ungeimpfte an den öffentlichen Pranger gestellt haben!“
Mit #IchHabeMitgemacht stehen nun diejenigen am Pranger, die zuvor ausgeteilt haben, der Hashtag trendet mittlerweile. Auf WELT-Anfrage, was sie heute über ihre Äußerungen denken, haben sich Wüst, Lauterbach, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), Markus Söder (CSU) und Tobias Hans bisher nicht geäußert.